Österreichisches Parlament

11/26/2025 | Press release | Distributed by Public on 11/26/2025 05:56

Monitoringbericht zur Finanzzielsteuerung Gesundheit: Positive Trends bei Ländern und KrankenversicherungenNoch Handlungsbedarf bei Steuerungsbereichen und Ausgaben gegeben

Wien (PK) - Bereits im Jahr 2013 haben sich Bund, Länder und Sozialversicherung erstmals auf eine vertraglich festgelegte Organisation der Gesundheitsversorgung in Österreich verständigt. Durch eine gemeinsame "Governance" soll vor allem den Prinzipien Wirkungsorientierung, Verantwortlichkeit, Rechenschaftspflicht, Offenheit und Transparenz von Strukturen bzw. Prozessen sowie Fairness Rechnung getragen werden. Die im Rahmen von 15a-Vereinbarungen beschlossene Zielsteuerung im Bereich des Gesundheitswesen sieht dabei nicht nur das Erfassen von relevanten Messgrößen und Indikatoren vor, sondern auch ein regelmäßiges Monitoring.

Die letzte Anpassung erfolgte im Zuge des Finanzausgleichs im Jahr 2024, durch die die kontinuierliche Fortschreibung der festgelegten Finanzierungsmechanismen der letzten Periode sichergestellt wurde. Aufgrund der "begrenzt verfügbaren öffentlichen Mittel ergibt sich das Erfordernis, mittels dem Steuerungsinstrument der Ausgabenobergrenzen weiterhin maßvolle Wachstumsraten festzulegen", heißt es in der Vereinbarung für die Periode 2024 bis 2028.

Über das Erreichen dieser Vorgaben, den Stand der Reformvorhaben sowie die aktuelle Entwicklung des öffentlichen Gesundheitswesens informiert unter anderem der vorliegende Jahresbericht 2024, der von der Gesundheit Österreich GmbH für das Sozialministerium erstellt und dann dem Parlament zugeleitet wurde (III-218 d.B.). Den Analysen beigefügt sind auch die Stellungnahmen der einzelnen Landes-Zielsteuerungskommissionen.

Zusammenfassend wird im Bericht festgehalten, dass die Zielerreichung sowohl in Bezug auf die Finanzziele als auch auf die Steuerungsbereiche als heterogen zu beurteilen sei und dass aufgrund der teils signifikanten Unterschiede zwischen den Bundesländern Handlungsbedarf bestehe.

Finanzausgleich 2024 bringt neue Ausgabenobergrenzen

Seit dem Finanzausgleich 2024 gelten folgende neue Ausgabenobergrenzen (AOG), die für die nunmehr dritte Zielsteuerungsperiode festgelegt wurden: 6,7 % (2024), 5,8 % (2025), 5,2 % (2026), 4,5 % (2027) und 4,42 % (2028). Diese Werte sollen den faktischen Entwicklungen der Gesundheitsausgaben bis 2023, insbesondere was die Pandemie und die hohen Inflationsraten betrifft, Rechnung tragen. Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass die Wachstumsraten (wie auch die Startwerte der AOG) auf den damals gültigen Konjunkturprognosen basieren. Um den besonderen Herausforderungen im Gesundheitswesen wie etwa der demografischen Entwicklung oder der Inflation gerecht zu werden, haben sich die Systempartner auf Steigerungsraten geeinigt, die über jener des prognostizierten nominellen BIP zu liegen kamen.

Bei der Erstellung des Berichts lagen die für die öffentlichen Gesundheitsausgaben gemäß System of Health Accounts (SHA) relevanten Werte nur aus dem Jahr 2023 vor, geben die Autorinnen und Autoren zu bedenken. Daher seien diese Zahlen den Ausgabenobergrenzen (AOG) der vorangegangenen Zielsteuerungsperiode gegenübergestellt worden. Dabei ergibt sich, dass die öffentlichen Gesundheitsausgaben (ohne Langzeitpflege) in der Höhe von 36,67 Mrd. € die Ausgabenobergrenze um 4,5 Mrd. € (+13,98 %) überschritten haben. Bei einem Vergleich mit dem 2023/24 paktierten Startwert würde es hingegen zu einer Unterschreitung von 941 Mio. € kommen.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass seit dem Jahr 2020 die Aufwendungen für die Bekämpfung der COVID‐19‐Pandemie in die Berechnung der Gesundheitsausgaben inkludiert worden seien. Generell hätten die diversen Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronakrise zu einer starken Zunahme der öffentlichen Gesundheitsausgaben in den Jahren 2020 und 2021 geführt. Ihr durchschnittlicher Anteil am BIP von rund 7 % im Zeitraum 2010 bis 2019 habe sich auf 7,8 % bzw. auf 8,6 % in den ersten beiden Pandemiejahren gesteigert, worauf wieder ein Rückgang auf 7,9 % im Jahr 2022 erfolgt sei. Im Jahr 2023 habe sich dieser Anteil auf einem erhöhten Niveau von 7,8 % stabilisiert.

Die Erhebung im Rahmen der Finanzzielsteuerung bei den Landesgesundheitsfonds und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger erfasst auch aktuelle Ausgabenentwicklungen. Für den Sektor der Länder wurden zum Monitoringzeitpunkt für das Jahr 2025 Gesundheitsausgaben in der Höhe von 18,7 Mrd. € prognostiziert, was einer Unterschreitung der vereinbarten Ausgabenobergrenze um 5,4 % entspricht. Zu Überschreitungen soll es im heurigen Jahr nur in Salzburg und im Burgenland kommen. Eine ähnliche Entwicklung zeige sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung, wo ebenso eine Unterschreitung der AOG vorliege, und zwar um 68 Mio. € (-0,4 %). Die Gesundheitsausgaben des Bundes lagen 2023 bei 3,95 Mrd. € und nähern sich somit langsam wieder dem präpandemischen Ausgabenniveau an.

In einem eigenen Kapitel werden all jene Gesundheitsausgaben, die nicht unter die Zielsteuerungsvereinbarung fallen, wie z.B. jene der Pensionsversicherung, der Unfallversicherung, der Krankenfürsorgeanstalten des Bundes, Investitionen oder auch die privaten Gesundheitsausgaben gesondert dargestellt.

Messgrößen bewegen sich mehrheitlich in die intendierte Richtung

Die 29 definierten Messgrößen der Steuerungsbereiche würden sich mehrheitlich in die intendierte Richtung bewegen, lautet das Resümee der Autorinnen und Autoren. So lag die Anzahl der Primärversorgungseinrichtungen (PVE) Ende 2024 bereits bei 77 (2023: 53); zum Zeitpunkt der Berichtslegung waren schon 90 PVE in Betrieb. Gesunken sei hingegen die Krankenhaushäufigkeit bzw. die Zahl stationärer Aufenthalte, und zwar im Ausmaß von 15,9 % von 2017 auf 2024. Ähnlich habe es sich mit der Verweildauer verhalten, die im gleichen Zeitraum um 17,3 % zurückging. Die gesamten E-Card-Kontakte bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten seien seit 2017 um 18 % gestiegen, jene im Facharztbereich um 13 %, informiert der Bericht.

Bei den ambulant bzw. tagesklinisch erbrachten chirurgischen Eingriffen wird Österreich noch ein deutliches Aufholpotenzial attestiert, wobei es deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern gebe. So werde z.B. die laparoskopische Gallenblasenentfernung in einigen Bundesländern kaum ambulant erbracht. Rückläufig entwickelte sich weiters die vertragsärztliche Versorgungsdichte, die österreichweit von 2017 auf 2023 um 8,6 % gesunken sei. Ähnliches gelte für den Sektor der kassenärztlichen Zahnmedizin. Deutlich gewachsen sei hingegen der Wahlarztbereich; in Summe gebe es bereits mehr Wahlärztinnen und Wahlärzte als Kassenärztinnen und Kassenärzte.

Kritisch wird die Entwicklung der Durchimpfungsrate für Mumps/Masern/Röteln bei Vierjährigen eingestuft, da sie im Vergleich zum WHO-Ziel von 95 % nur bei 81 % liege. Auch bei der HPV-Impfung sei Österreich von den WHO-Vorgaben noch weit entfernt.

Laut aktueller Zahnstatuserhebung seien rund 58 % der sechs- bis siebenjährigen Kinder kariesfrei gewesen. Dies stelle eine leichte Verbesserung gegenüber der letzten Erhebung 2016 um 3,2 Prozentpunkte dar. Der Sanierungsgrad von 28 % zeige jedoch auch auf, dass ein erheblicher Teil der kariösen Milchzähne weiterhin unbehandelt bleiben.

Ein positiver Trend sei beim Anteil täglich Rauchender zu erkennen, der zwischen 2014 und 2019 um 3,7 % auf 20,6 % gesunken sei. Nach wie vor rauche jedoch ein Fünftel der Österreicherinnen und Österreicher täglich; damit liege Österreich substantiell über dem EU-Durchschnitt. (Schluss) sue

Österreichisches Parlament published this content on November 26, 2025, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on November 26, 2025 at 11:56 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]