Stadt Nürnberg

01/31/2025 | Press release | Archived content

Antragsfrist für Befreiung von Zweitwohnungssteuer

Die Antragsfrist für die Befreiung von der Zweitwohnungssteuer für das Jahr 2024 läuft noch bis einschließlich Freitag, 31. Januar 2025. Das Kassen- und Steueramt weist darauf hin, dass ein entsprechender Antrag spätestens zu diesem Termin bei der Stadt Nürnberg eingereicht werden muss.

Zur Fristwahrung ist ein schriftlicher Antrag ausreichend. Grundsätzlich soll eine Befreiung mittels des im Internet zur Verfügung stehenden Online-Assistenten von "Mein Nürnberg" - dem Bürgerserviceportal der Stadt Nürnberg - erfolgen. Nach Artikel 3, Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes kann auf Antrag eine vollständige Befreiung von der Zweitwohnungssteuer erfolgen, wenn bestimmte Einkommensgrenzen - 29 000 Euro jährlich für Alleinstehende, 37 000 Euro jährlich für Verheiratete - nicht überschritten werden.

Informationen zur Zweitwohnungssteuer sowie der Online-Assistent finden sich unter zweitwohnungssteuer.nuernberg.de. Weitere Informationen sind auch auf der angegebenen Internetseite zu finden. Außerdem steht das Kassen- und Steueramt, Sachgebiet Zweitwohnungssteuer, Theresienstraße 7, 1. Obergeschoss, Zimmer 110, Telefon 09 11 / 2 31-31 08, für Einzelheiten und weitergehende Auskünfte zur Verfügung. jos

Stadt Nürnberg published this content on January 31, 2025, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on February 28, 2025 at 15:11 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at support@pubt.io