04/22/2026 | Press release | Distributed by Public on 04/22/2026 11:28
Das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung begrüßt den von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig beschlossenen Gesetzentwurf zur Stärkung der Strafverfolgung im digitalen Raum. Ziel ist es, internetbezogene Straftaten wie die Verbreitung von Kindesmissbrauchsdarstellungen, Cyberbetrug und digitale Gewalt künftig effektiver aufklären zu können.
Justizminister Dr. Benjamin Grimm erklärt hierzu: "Der digitale Raum darf kein Rückzugsort für Straftäter sein. Noch immer bleiben zu viele Fälle von Kindesmissbrauch, Online-Betrug oder digitaler Gewalt ungeklärt, weil entscheidende Spuren wie IP-Adressen fehlen. Deswegen habe ich mich schon lange für die Vorratsdatenspeicherung eingesetzt und bin froh, dass sie jetzt endlich kommt!"
Kern des Entwurfs ist die Einführung einer Verpflichtung für Internetzugangsanbieter, IP-Adressen ihrer Kundinnen und Kunden für einen Zeitraum von drei Monaten zu speichern. IP-Adressen stellen häufig den einzigen Ermittlungsansatz dar, um Täter im Internet zu identifizieren. Bislang scheitern entsprechende Ermittlungen jedoch oft daran, dass diese Daten von den Anbietern nur für kurze Zeit vorgehalten werden.
Die geplante Regelung beschränkt sich ausdrücklich auf die Speicherung von IP-Adressen und gegebenenfalls erforderlichen Portnummern. Andere Verkehrsdaten - insbesondere Informationen über konkrete Internetnutzung wie besuchte Webseiten - sind von der Speicherpflicht nicht erfasst. Eine Erstellung von Bewegungsprofilen ist damit ausgeschlossen. Zudem bleibt es dabei, dass ein Zugriff auf die Daten nur im Einzelfall und unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere bei einem konkreten Straftatverdacht, erfolgen darf.
Neben der Speicherung von IP-Adressen sieht der Gesetzentwurf weitere Maßnahmen vor. So wird mit der sogenannten Sicherungsanordnung ein neues Ermittlungsinstrument geschaffen. Dieses ermöglicht es Strafverfolgungsbehörden, Telekommunikationsanbieter im Einzelfall zur vorübergehenden Sicherung bestimmter Verkehrsdaten zu verpflichten, um deren Löschung zu verhindern. Voraussetzung ist ein konkreter Straftatverdacht; die Anordnung ist zeitlich befristet und unterliegt richterlicher Kontrolle.
Darüber hinaus wird die Funkzellenabfrage neu geregelt. Künftig soll sie auch bei Straftaten von erheblicher Bedeutung im Einzelfall möglich sein und damit den Ermittlungsbehörden ein erweitertes Instrumentarium zur Verfügung stellen.
Justizminister Dr. Benjamin Grimm kündigte an, das weitere Gesetzgebungsverfahren konstruktiv zu begleiten und sich für eine zügige Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen einzusetzen.