European Commission Representation in Austria

10/16/2024 | Press release | Distributed by Public on 10/16/2024 08:24

Gesetz über digitale Märkte: Onlinedienst X ist aus Sicht der EU-Kommission kein zentraler Plattformdienst

Die heutige Entscheidung folgt auf eine eingehende Marktuntersuchung, die am 13. Mai 2024 eingeleitet wurde, nachdem X seinen Status als potenzieller Gatekeeper angemeldet hatte. Zusammen mit der Notifizierung reichte X auch Gegenargumente ein, in denen erläutert wurde, warum sein Onlinedienst für soziale Netzwerke seiner Ansicht nach nicht als wichtiges Gateway zwischen Unternehmen und Verbrauchern gelten sollte, selbst wenn davon ausgegangen wird, dass X die im DMA festgelegten quantitativen Schwellenwerte erfüllt.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
16. Oktober 2024
AutorVertretung in Österreich
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