09/22/2026 | Press release | Distributed by Public on 09/22/2026 02:43
Die Forschungsstelle Osteuropa (FSO) an der Universität Bremen wehrt sich gegen die Einstufung als "unerwünschte Organisation" durch die russische Generalstaatsanwaltschaft. Der Vorstand der Stiftung hat einstimmig den Beschlussvorschlag von der Vorsitzenden Staatsrätin Karolina Kumar und Direktorin Professorin Susanne Schattenberg angenommen, gegen diese Maßnahme Klage vor einem russischen Gericht einzureichen. Damit setzt die FSO ein klares Zeichen für die Freiheit wissenschaftlicher Arbeit und dokumentiert ihren Widerspruch gegen die politisch motivierte Einschränkung unabhängiger Forschung.
Die russischen Behörden haben für die Entscheidung keine konkrete Begründung genannt. Die Folgen sind jedoch gravierend: Forschungsaktivitäten in Russland sind der FSO und ihren Mitgliedern untersagt, ebenso wie Kooperationen mit russischen Einrichtungen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Die Einstufung schränkt die wissenschaftliche Arbeit der FSO massiv ein und ist ein Angriff auf die Freiheit wissenschaftlicher Forschung.
Dr. Henrike Müller, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft: "Wissenschaft darf unbequem sein. Gerade dann muss sie frei bleiben. Die Einstufung der FSO ist deshalb mehr als eine Maßnahme gegen eine Forschungseinrichtung. Sie ist ein Angriff auf die Freiheit wissenschaftlicher Arbeit."
Karolina Kumar, Staatsrätin: "Die Klage dient der formellen Dokumentation des Widerspruchs und der Sicherung von Rechtspositionen für mögliche spätere Verfahren. Sie ist Zeichen des Protests gegen die politische Sanktionierung unabhängiger Wissenschaft durch Russland."
Die FSO ist Teil der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde (DGO), die bereits 2024 in Russland als "unerwünschte" und später als "extremistische Organisation" eingestuft wurde. Damit steht mehr auf dem Spiel als das Schicksal einer einzelnen Forschungseinrichtung: Es geht um die grundsätzliche Frage, ob wissenschaftliche Arbeit dort möglich sein darf, wo ihre Ergebnisse politisch unbequem werden.
Prof. Dr. Susanne Schattenberg, Direktorin der Forschungsstelle: "Es geht uns um unsere Kolleg:innen mit russischem Pass, die durch die Listung besonders bedroht sind. Und es geht darum, dass wissenschaftliche Standards nicht verhandelbar sind und es nicht sein kann, dass unsere Bücher und Aufsätze in Russland im 'Giftschrank' verschwinden."
Für die Durchführung des Klageverfahrens werden der FSO aus dem Haushalt des Wissenschaftsressorts Mittel bis zu einer Obergrenze von 5.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft sowie die Forschungsstelle Osteuropa werden sich weiterhin gemeinsam für die Freiheit der Wissenschaft einsetzen, unabhängig davon, ob ihre Erkenntnisse politisch genehm sind.
Ansprechpartnerin für die Medien: Ina Schulze, Pressesprecherin bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Tel.: (0421) 361-96 269, E-Mail: [email protected]