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09/02/2026 | Press release | Distributed by Public on 09/02/2026 03:09

Der Bundesrat bewilligt den Einsatz von E-Voting im Kanton Neuenburg

MedienmitteilungVeröffentlicht am 2. September 2026

Der Bundesrat bewilligt den Einsatz von E-Voting im Kanton Neuenburg

Bern, 02.09.2026 - An seiner Sitzung vom 2. September 2026 hat der Bundesrat beschlossen, dem Kanton Neuenburg eine Grundbewilligung für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen zu erteilen. Die Grundbewilligung gilt für ein limitiertes Elektorat bis und mit der Abstimmung vom 26. November 2028. Gleichzeitig erteilt die Bundeskanzlei die Zulassung für die Abstimmung vom 29. November 2026.

Mit dem heutigen Entscheid ermöglicht der Bundesrat dem Kanton Neuenburg die Wiederaufnahme der Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe. Der Kanton Neuenburg setzt das E-Voting-System der Schweizerischen Post ein. Dieses E-Voting-System ist bereits in den Kantonen Luzern, Basel-Stadt, St.Gallen, Graubünden und Thurgau im Einsatz. Die Kantone und die Bundeskanzlei ziehen eine positive Bilanz zu den Versuchen.

Im Kanton Neuenburg soll E-Voting Auslandschweizer und Inlandschweizer Stimmberechtigten zur Verfügung stehen. Für die erste Volksabstimmung vom 29. November 2026 beantragt der Kanton die Zulassung von 32'366 Inlandschweizer sowie rund 7'200 Auslandschweizer Stimmberechtigten. Gemeinsam mit den Stimmberechtigten, die in den Kantonen Luzern, St.Gallen, Graubünden und Thurgau elektronisch abstimmen können, werden an der Volksabstimmung vom 29. November 2026 voraussichtlich rund 222'000 Stimmberechtigte zu E-Voting zugelassen sein. Dies entspricht etwa 3.95 % aller Schweizer Stimmberechtigten. Entsprechend dessen Ankündigung im März 2026 verzichtet der Kanton Basel-Stadt auf die Teilnahme an den weiteren Versuchen im Jahr 2026.

Je nach Kanton und Wohnsituation müssen sich Stimmberechtigte für E-Voting anmelden, um das für die elektronische Stimmabgabe notwendige Stimmmaterial zu erhalten. Im Kanton Neuenburg können sich Inlandschweizer und Auslandschweizer Stimmberechtigte aus allen Gemeinden für den elektronischen Stimmkanal anmelden. Für die Anmeldungen und die Verwendung von E-Voting wird im Kanton Neuenburg der «Guichet Unique» genutzt. Dabei handelt es sich um das elektronische Bürgerportal, das der Kanton Neuenburg für Behördendienstleistungen anbietet. Gestützt auf die kantonalrechtlichen Grundlagen wird der Kanton Neuenburg E-Voting «papierarm» umsetzen. Demnach erhalten Personen, die sich für die elektronische Stimmabgabe registrieren, die Abstimmungserläuterungen ausschliesslich in elektronischer Form. Hingegen werden sie ihren Stimmrechtsausweis weiterhin per Post erhalten. Diese Stimmberechtigten können mit ihrem Stimmrechtsausweis einzig den elektronischen Stimmkanal benutzen oder ihre Stimme an der Urne abgeben. Möchten sie ihre Stimme brieflich abgeben, können sie dies bei ihrer Gemeinde verlangen. An- und Abmeldungen für E-Voting sind vor jedem Urnengang möglich.

Neben der Grundbewilligung des Bundesrates benötigen die Kantone pro Urnengang eine Zulassung der Bundeskanzlei. Gestützt auf die Grundbewilligung des Bundesrates erteilt die Bundeskanzlei dem Kanton Neuenburg die Zulassung für die Abstimmung vom 29. November 2026.

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