Kanton Thurgau

07/31/2026 | Press release | Distributed by Public on 07/31/2026 03:50

Absolutes Feuerverbot im Kanton Thurgau

Absolutes Feuerverbot im Kanton Thurgau

31. Juli 2026

Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung im Kanton Thurgau hat das Departement für Bau und Umwelt das Feuerverbot verschärft: Ab sofort gilt im Freien ein absolutes Feuerverbot. Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe 5 «sehr grosse Gefahr» erhöht.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt im Kanton Thurgau seit dem 23. Juli 2026 ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe von 200 Metern. Die anhaltende Trockenheit ohne kurzfristige Aussicht auf eine massgebliche Wetteränderung hat das Gefahrenpotential für Flur- und Waldbrände weiter erhöht, sodass das bisherige Feuerverbot nicht mehr ausreicht, um Mensch, Tier und Natur wirksam zu schützen. Deshalb hat das Departement für Bau und Umwelt entschieden, ab sofort ein absolutes Feuerverbot zu erlassen. Bis auf Widerruf ist es auf dem gesamten Gebiet des Kantons Thurgau verboten, im Freien Feuer zu entfachen oder brennende Streichhölzer oder Raucherwaren wegzuwerfen. Das Verbot gilt namentlich auch in Gärten, auf Balkonen sowie an bestehenden und bewilligten Feuerstellen und Grillplätzen. Ausgenommen von diesem Verbot sind Gas- und Elektrogrills auf befestigtem Untergrund. Ausserdem wird die Waldbrandgefahr per 31. Juli 2026 auf Stufe 5 «sehr grosse Gefahr» erhöht.

Ergänzend zum nun absoluten Feuerverbot bleibt das seit Mitte des Monats geltende Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet in Kraft. Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot und das Feuerwerksverbot können mit Bussen bestraft werden.

Kanton Thurgau published this content on July 31, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on July 31, 2026 at 09:50 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]