10/01/2025 | Press release | Archived content
Orientierungsachse aus Architektur, Kunst und Natur
Bereits mehrfach sind im Rahmen von Kunst am Bau-Wettbewerben Werke für den alten Campus entstanden - das älteste stammt aus dem Jahr 1972, das jüngste aus dem Jahr 2012. Im Sinne der baukulturellen Verantwortung werden alle drei Kunstwerke aus der bisherigen Liegenschaft übernommen und auf dem neuen Gelände integriert. Zusammen mit den beiden vorgesehenen Standorten für die neuen Werke des gestarteten Wettbewerbs, dem vorhandenen Baumbestand sowie den ergänzenden Neubepflanzungen entsteht entlang der Nord-Süd-Achse bis zum Plateau mit dem freien Blick in die Landschaft eine prägende und orientierungsstiftende Einheit.
Neue Kunst am Bau
Im Rahmen der Planungen wurden zwei Standorte für die neue Kunst am Bau festgelegt und bewusst zentral in die Gesamtgestaltung des neuen Campus integriert. Standort 1 befindet sich im Außenbereich am Haupteingang auf der Grünfläche bei der Einfahrt und markiert so den Auftakt des Geländes. Standort 2 liegt im Innenbereich der Mensa an den Wandflächen von Foyer und Casino und setzt dort einen künstlerischen Akzent im zentralen Begegnungsraum.
Für beide Standorte werden künstlerische Vorschläge gesucht, die sich mit dem Ort - der räumlichen Situation, (Landschafts-)Architektur und Nutzung - auseinandersetzen. Die Kunst am Bau kann dabei einen inhaltlichen Bezug zum BWZ und seinen Tätigkeiten haben, darf aber auch rein abstrakt sein. Die Verwendung von stereotypen Symbolen und Darstellungen aus der Arbeit des Zolls ist nicht gewünscht. Eine so genannte "identitätsstiftende Kunst" ist nicht zwingend notwendig. Die Kunstwerke könnten zum Beispiel einen Bezug zur Aus- und Fortbildung, Bildungskontext und Wissenschaft, einen Bezug zur Freiheitlich Demokratischen Grundordnung i. S. des § 4 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetzes oder anderen passenden Themen aufweisen. Es ist kein Regionalbezug erwünscht, da sich das Bildungs- und Wissenschaftszentrum am Dienstort Sigmaringen an Aus- und Fortbildungsteilnehmende aus ganz Deutschland richtet.
Für die Realisierung der künstlerischen Gestaltung stehen maximal 600.000 Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zur Verfügung.
Insgesamt neun Kunstschaffende zum Wettbewerb eingeladen
Das Auswahlgremium hat in einer intensiven Diskussion am 1. Juli 2025 sieben künstlerische Positionen ausgewählt, die nun zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen wurden.
Teilnehmende Kunstschaffende:
Das Preisgericht wird am 16. Juni 2026 tagen und einen Entwurf zur Realisierung empfehlen. Weitere Informationen zum Wettbewerb erhalten Sie hier.