01/22/2025 | Press release | Distributed by Public on 01/22/2025 00:39
Das Schöffengericht des Amtsgerichts Westerstede (Az. 42 Ls 6/23) verhandelt am 04. Februar 2025, 9 Uhr, Saal 1 eine Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Vorenthaltens von Beiträgen zur Sozialversicherung strafbar gem. den §§ 266a, 53 StGB.
Dem Angeklagten im Alter von 37 Jahren wird vorgeworfen, in der Zeit vom November 2021 bis April 2023 in 33 Fällen Beiträge seiner Arbeitnehmer zur Sozialversicherung den jeweiligen Einzugsstellen (Barmer und AOK) vorenthalten zu haben. Insgesamt habe es sich um Beträge in einem Gesamtwert von rd. 34.000 € gehandelt.
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Schöffengericht hat einen Hauptverhandlungstermin angesetzt und hierzu acht Zeugen geladen.