04/02/2026 | Press release | Distributed by Public on 04/02/2026 08:20
Zu dem Beschluss der Knesset am 30.03.2026, defacto gegen palästinensische terroristische Straftäter die Todesstrafe einzuführen, erklären Antje Draheim und Harald Baumann-Hasske, Vorsitzende der ASJ:
"Dieses von der Knesset beschlossenen Gesetz zeigt, dass die parlamentarische Mehrheit in Israel sich aus dem großen Kreis der Völker, die sich darauf geeinigt haben, die Menschenrechte zu achten und strafrechtliche Verfahren gegen Verbrecher rechtsstaatlich durchzuführen, verabschieden will," so Antje Draheim. "Israel ist Mitglied im UNO-Menschenrechtsrat UNHRC und hat Beobachterstatus im Europarat, dessen wichtiges Fundament die Europäische Menschrechtskonvention ist. Es weiß, wie wir alle, dass die Todesstrafe Mörder und Attentäter nicht abschreckt und deshalb von den meisten Staaten abgeschafft ist oder zumindest nicht mehr angewendet wird. Wer dennoch aus populistischen, wahltaktischen Gründen die Todesstrafe beschließt, signalisiert damit, die Grundwerte dieser Verträge zu verachten und handelt wider besseres Wissen."
"Besonders schlimm wird dieses Gesetz auch dadurch, dass es dem international verankerten Prinzip der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz widerspricht." ergänzt Baumann-Hasske. "Denn die nun beschlossenen Todesstrafe gilt nur für palästinensische Täter; israelische Verbrecher müssen sie nicht fürchten. Es geht hier also nicht um das Maß an kriminellem Unrecht, sondern um das Merkmal, welche Herkunft der Täter hat. Es bleibt zu hoffen, dass der Oberste Gerichtshof von Israel diesem Vorhaben, welches die Palästinenser als Menschen zutiefst diskriminiert, noch Einhalt gebietet."