Federal Ministry of the Interior of the Republic of Austria

07/16/2026 | Press release | Distributed by Public on 07/16/2026 03:45

Innenminister Karner zu Arbeitsbesuch in Deutschland

Im Fokus der Gespräche am 15. Juli 2026 standen Umsetzungsschritte des Asylpakts und der Rückkehrzentren außerhalb der EU.

"Unser Ziel ist klar: Wir müssen wieder Herr im eigenen Haus sein. Nur wer das ist, kann für Sicherheit und Ordnung sorgen. Daher arbeiten wir gemeinsam an Rückkehrzentren außerhalb der EU", betonte Innenminister Gerhard Karner nach seinem Arbeitsbesuch bei seinem deutschen Amtskollegen Alexander Dobrindt am 15. Juli 2026 in Berlin. An erster Stelle standen die Gespräche um die Einführung von Rückkehrzentren in Drittstaaten. Geplant ist, die Verhandlungen bis Ende des Jahres abzuschließen und im Jahr 2027 die Rückkehrzentren erstmals für Abschiebungen zu nutzen. Rückkehrzentren sollen die Möglichkeit schaffen, Personen ohne Bleiberecht aus Österreich und Deutschland abzuschieben, die nicht direkt in deren Herkunftsländer gebracht werden können. Beide Länder verfolgen auch das Ziel, nach Afghanistan und Syrien abzuschieben. Österreich hat als erstes europäisches Land wieder direkt nach Syrien abgeschoben, Deutschland nach Afghanistan.

Im ersten Halbjahr 2026 wurden 7.000 Außerlandesbringungen aus Österreich durchgeführt und 5.000 Asylanträge gestellt, was somit einer Minuszuwanderung entspricht. Um diese Entwicklung weiterhin aufrechtzuerhalten, wird nach neuen rechtlichen Möglichkeiten gesucht.

Rückkehraktion Syrien

Österreich startete im Jahr 2024 ein geordnetes Abschiebe- und Rückkehrprogramm nach Syrien. Dabei wurden rund 13.000 Asylverfahren neu bewertet und der Schutzstatus von 4.000 Personen in Folge dessen gesenkt oder aufgehoben. 2.000 Personen haben Österreich verlassen, wobei auch die Rückkehraktion in den Monaten Juli, August und September 2026 hilft. Im Rahmen der Rückkehraktion erhalten syrische Staatsangehörige in einem laufenden Asylverfahren und jene mit subsidiärem Schutz, die Grundversorgung beziehen, bis zu 3.000 Euro pro Person bei freiwilliger Rückkehr nach Syrien.

Artikel Nr: 30515 vom Donnerstag, 16. Juli 2026, 10:15 Uhr
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