06/01/2025 | News release | Archived content
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Autorschaft ist eine Währung, auf die es ankommt in der Wissenschaft. Sie schafft Vertrauen in Forschung und beeinflusst wissenschaftliche Karrieren. Deshalb ist es wichtig, dass alle wesentlich zu einer Publikation Beitragenden, also die Autor:innen, in Publikationen vollständig und wahrheitsgetreu genannt werden. Die UZH hat nun klare Richtlinien dafür definiert.
«Die Richtlinien zur Autorschaft ergänzen und konkretisieren die Integritätsverordnung der UZH. Sie fördern eine Kultur der Fairness und Transparenz - zum Vorteil der Wissenschaft insgesamt und insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses», sagt Elisabeth Stark, Prorektorin Forschung der UZH.
Die Richtlinien zur Autorschaft fördern eine Kultur der Fairness und Transparenz, die der Wissenschaft insgesamt zugute kommt - und ganz besonders dem wissenschaftlichen Nachwuchs.
Bisher galt an der UZH: Wer einen «wesentlichen Beitrag» zu einer wissenschaftlichen Arbeit leistet, soll als Autor:in genannt werden. So steht es in der Integritätsverordnung. Diese Regel bleibt bestehen. Neu wird jedoch klar definiert, was als «wesentlicher Beitrag» gilt, und dass dieser wesentliche Beitrag in einen selbstverfassten Teil der entstehenden Publikation einfliessen muss, um Autorschaft zu begründen. Wesentliche Beiträge an eine wissenschaftliche Arbeit sind Konzeption oder Entwicklung des Forschungsvorhabens, Erarbeitung, Erhebung oder Beschaffung von Daten, Software oder Quellen sowie Anaylse oder Interpretation der Ergebnisse mit den darauf gestützten Schlussfolgerungen.
Wer für ein Forschungsprojekt einen wesentlichen Beitrag in diesem Sinne leistet, muss die Möglichkeit erhalten, am Manuskript mit eigenen Textpassagen mitzuarbeiten und die finale Version zu genehmigen. Nur wer beide dieser Möglichkeiten nutzt, hat Anspruch auf Nennung als Autor:in.
Neben den Kriterien für die Autorschaft enthalten die neuen Richtlinen auch Bestimmungen zur Reihenfolge, in der die Autor:innen genannt werden sollen, zur Angabe der institutionellen Zugehörigkeit der Autor:innen (Affiliation) und zur Verantwortung für die Publikation.
Differenzierte Richtlinien zur Autorschaft sind nötig, weil Forschungsprojekte immer komplexer und arbeitsteiliger werden. Die Spezialisierung von Forschungsätigkeiten nimmt zu. Immer häufiger arbeiten Fachleute aus unterschiedlichen Disziplinen zusammen. Hinzu kommt, dass immer mehr Teams über verschiedene Institutionen und Länder verteilt sind. Dadurch wächst der Bedarf an einheitlichen Vorgaben, wer als Autor:in genannt werden soll und wer nicht. «Um Ansprüche auf Autorschaft fair und transparent beurteilen zu können, brauchen wir präzisere Kriterien als bisher», sagt Elisabeth Stark.
Besonders wichtig sind die neuen Richtlinien für Wissenschaftler:innen in frühen Karrierephasen. «Sie sind auf nachvollziehbare Prozesse angewiesen - gerade weil sie oft in abhängigen Positionen arbeiten», erklärt Elisabeth Stark. «Klare Regeln sorgen dafür, dass ihre intellektuellen Beiträge anerkannt und sichtbar werden.»
Richtlinien zur Autorschaft sind unerlässlich, um eine faire Anerkennung von wissenschaftlichen Beiträgen zu gewährleisten.
Fehlende Regelungen wirken sich nachteilig auf wissenschaftliche Karrieren aus. Das zeigt eine internationale Studie, an der Mary Hausfeld vom UZH Center for Leadership in the Future of Work mitgewirkt hat. Besonders Nachwuchsforschende - darunter überproportional viele Frauen - sind von Intransparenz bei der Autorschaft betroffen.
«Klare Richtlinien zur Urheberschaft sind unerlässlich, um eine faire Anerkennung von wissenschaftlichen Beiträgen zu gewährleisten», sagt Hausfeld. «Mit der Verabschiedung der Autorschafts-Richtlinien bekräftigt die UZH ihr Engagement für wissenschaftliche Integrität und gerechte Karrierechancen.»
Eine Besonderheit der UZH-Richtlinien ist, dass sie auch wissenschaftliche Unterstützungsleistungen berücksichtigen. Viele Projekte profitieren vom guten Rat oder von der tatkräftigen Unterstützung wissenschaftlicher Fachleute, die nicht alle Kriterien für eine Autorschaft erfüllen. Auch diese Beiträge sollen gewürdigt werden - zum Beispiel in Danksagungen.
Die Richtlinien zur Autorschaft tragen dazu bei, dass wichtige wissenschaftliche und methodische Beiträge von Technologieplattformen anerkannt und im Rahmen von Publikationen sichtbar werden.
Paolo Nanni, Leiter der Proteomics Unit am Functional Genomics Center Zurich, begrüsst diese Regelung, weil sie die Wertschätzung jener wissenschaftlichen Rollen fördern, die meist im Hintergrund bleiben. «Die neuen Richtlinien tragen dazu bei, dass wichtige wissenschaftliche und methodische Beiträge von Technologieplattformen anerkannt und im Rahmen von Publikationen sichtbar werden», sagt er.
Erarbeitet wurden die Richtlinien zur Autorschaft im Auftrag des Prorektorats Forschung. Federführend war Claudine Leysinger, Leiterin des Graduate Campus. Mitgewirkt haben Martin Hanselmann, Leiter der Geschäftsstelle Wissenschaftliche Integrität, Andrea Malits, Leiterin der Open Science Services der Universitätsbibliothek sowie Monika Zwicky, Professorin für Genetik, die auch Vertrauensperson bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten ist. Nach Abstimmung mit den Fakultäten wurden die Richtlinien im April 2025 von der Universitätsleitung verabschiedet.
Grundlage für die neuen Richtlinien ist der Kodex zur wissenschaftlichen Integrität der Schweizerischen Akademien der Wissenschaften. Er basiert auf den Prinzipien Verlässlichkeit, Redlichkeit, Respekt und Verantwortung. Auch Empfehlungen der League of European Research Universities (LERU) und Beispiele anderer Hochschulen flossen ein.
Damit die Richtlinien im Alltag greifen, begleitet die UZH ihre Einführung mit gezielten Massnahmen. Geplant ist ein Best-Practice-Workshop ein Jahr nach Inkrafttreten. Zudem unterstützen der Graduate Campus und die Geschäftsstelle Wissenschaftliche Integrität Forschende bei der Umsetzung.
David Werner, UZH Kommunikation
Die neuen Richtlinien gelten für alle wissenschaftlich tätigen Angehörigen der UZH gemäss §§ 8 ff. des Universitätsgesetzes sowie für Habilitierende ohne Anstellung an der UZH. Sie dienen der Beurteilung des Anspruchs auf Autorschaft von wissenschaftlichen Publikationen anhand definierter Kriterien im Einzelfall und der Festlegung der Reihenfolge der Nennung der Autor:innen. Zudem enthalten sie Grundsätze der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, die von den Beteiligten von Forschungsprojekten beachtet werden müssen. Abschliessend wird auf wissenschaftliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Autorschaft hingewiesen und der Umgang der UZH mit mutmasslichem Fehlverhalten aufgezeigt.
Richtlinien zur Autorschaft
Integrität in der Wissenschaft
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