11/18/2025 | Press release | Distributed by Public on 11/18/2025 02:58
Mit Beginn der kälteren Jahreszeit färben sich die Blätter an den Bäumen in herbstliche Farben, bevor sie auf Gehwegen, Straßen und Grünflächen landen. Gleichzeitig häufen sich beim Ordnungsamt Anfragen von Anwohnern zur Straßenreinigungspflicht und Laubentsorgung. Diese Pflichten sind in Berlin klar geregelt:
Straßenreinigungsverzeichnis C: Die Reinigung obliegt den Anliegern, die verpflichtet sind, die Straßenflächen vor ihren Grundstücken bis zur Straßenmitte zu säubern. Straßenreinigungsverzeichnisse A und B: Hier übernimmt die Berliner Stadtreinigung (BSR) die Reinigung.
Auch die Laubsammlung unterliegt klaren Regelungen. In sogenannten C-Straßen, vor allem am Stadtrand und in dünn besiedelten Gebieten, sind die Anlieger für die Laubsammlung verantwortlich. In allen anderen Bereichen, wie etwa Straßen, Rad- und Gehwegen, Parks und Plätzen, sorgt die BSR.
"Anwohner können größere Mengen Laub in speziellen Laubsäcken auf den Recyclinghöfen der BSR entsorgen. Ein Sack kostet fünf Euro und kann befüllt abgegeben werden. Dafür gibt es zwei Euro pro Sack zurück", informiert die Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt und Verkehr, Julia Schrod-Thiel (CDU). Alternativ können die Säcke auch verschlossen an den Straßenrand gestellt werden. Die Abholung sollte unter der Telefonnummer (030) 7592-4900 angemeldet werden.
"Eine ordnungsgemäße Straßenreinigung trägt nicht nur zur Sicherheit bei, sondern sorgt auch für ein gepflegtes Erscheinungsbild des Bezirks. Es ist daher entscheidend, dass alle Beteiligten ihrer Reinigungspflicht verantwortungsvoll nachkommen", betont die Bezirksstadträtin.