07/14/2026 | Press release | Distributed by Public on 07/14/2026 03:10
Berlin, 14. Juli 2026 - Am Mittwoch stimmt das Bundeskabinett über den Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) ab. Mit dem Gesetz sollen Gesundheitsdaten besser nutzbar gemacht, die digitale Infrastruktur sowie Datenbestände besser miteinander verknüpft und die Digitalisierung Gesundheitswesens vorangetrieben werden. Auch die elektronische Patientenakte soll in ihrer Rolle gestärkt werden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
"Der Gesetzesentwurf bringt die digitale Weiterentwicklung des Gesundheitswesens deutlich voran, für den großen Digitalisierungsschub braucht es aber noch Nachbesserungen. Er schafft u.a. die rechtlichen Voraussetzungen für die nationale Umsetzung des europäischen Gesundheitsdatenraums. Entscheidend ist dabei, dass die europäischen Vorgaben einheitlich umgesetzt werden - ohne deutsche Sonderwege. Positiv ist zudem, dass der Krankenversicherungsnachweis künftig nicht nur über die elektronische Gesundheitskarte, sondern auch über die EUDI-Wallet erbracht werden soll. Damit hätten Versicherte ihren Nachweis künftig auch in einer Art digitalen Brieftasche auf dem Smartphone dabei. Ebenso begrüßen wir, dass die elektronische Patientenakte zum zentralen digitalen Instrument der Versorgung ausgebaut werden soll. Sie soll künftig nicht nur Gesundheitsdaten speichern, sondern bei der Nutzung medizinischer Leistungen praktisch unterstützen - von der Terminvermittlung und Ersteinschätzung bis zu Überweisungen, digitalen Impfübersichten oder Hinweisen zu passenden klinischen Studien.
Um Innovationen zu ermöglichen und die Datennutzung zu verbessern, ist auch die Einrichtung von Reallaboren vorgesehen. Ziel sind hier Experimentierräume für die erweiterte Nutzung von Daten, die aber aktuell nur für Krankenkassen vorgesehen sind. Forschungseinrichtungen und Unternehmen sind wichtige Treiber der technischen Entwicklung im Gesundheitswesen. Sie sollten bei innovationsfördernden Maßnahmen nicht außen vor bleiben. Damit das Gesetz das Gesundheitswesen tatsächlich weiterbringt, muss es innovationsoffen gestaltet und an den praktischen Anforderungen der Versorgung ausgerichtet werden. Die Expertise der Gesundheitswirtschaft sollte deshalb von Anfang an einbezogen und gut funktionierende Lösungen von privatwirtschaftlichen Unternehmen nicht durch zusätzliche Regulierung ausgebremst werden. Gleichzeitig müssen unnötige Doppelstrukturen vermieden und realistische Übergangsfristen geschaffen werden."