DAV - Deutscher Anwaltverein e.V.

02/16/2026 | Press release | Distributed by Public on 02/16/2026 02:49

FamR 2/26: Keine Alleinsorge wegen Elternkonflikt

Karlsruhe/Berlin (DAV). Eine umfassende Sorgerechtsvollmacht eines Elternteils kann die Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts verhindern - selbst dann, wenn die Eltern kaum noch miteinander kommunizieren können. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (19. September 2025, AZ: 20 UF 28/25), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

Der schulpflichtige Junge lebt bei seiner Mutter, der Vater wohnt in einer anderen Stadt. Die Eltern hatten 2014 in Pakistan geheiratet, leben seit 2018 getrennt und sind seit 2019 geschieden. Über Jahre kam es zu zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen, vor allem zum Umgangsrecht. Erst seit 2022 besteht eine stabile Regelung: Der Vater sieht seinen Sohn alle zwei Wochen dienstags für vier Stunden.

Auslöser des aktuellen Verfahrens war der Wunsch der Mutter, 2025 mit dem Sohn nach Pakistan zu reisen. Für die Beantragung eines pakistanischen Reisepasses benötigte sie die Mitwirkung des Vaters, der zunächst nicht reagierte und die Reise später unter Hinweis auf die Sicherheitslage, religiöse Verfolgung der Ahmadiyya-Gemeinde und Erkrankungen des Kindes ablehnte.

Die Mutter beantragte daraufhin beim Familiengericht nicht nur die Genehmigung zur Passbeantragung und Reise, sondern auch die Übertragung der Alleinsorge. Das Amtsgericht entsprach dem Antrag. Der Vater legte Beschwerde ein.

In der zweiten Instanz übergab der Vater der Mutter eine umfassende Sorgerechtsvollmacht, die ihr die alleinige Ausübung der elterlichen Sorge ermöglicht. Das Gericht stellte klar, dass eine Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts nicht mehr gerechtfertigt sei. Die Entziehung greife in das grundrechtlich geschützte Elternrecht ein und sei nur zulässig, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung stehe.

Eine umfassende Sorgerechtsvollmacht könne ein solches milderes Mittel sein. Trotz des tiefgreifenden Elternkonflikts ermögliche sie der Mutter, alle wesentlichen Entscheidungen - auch zu Reisen - eigenständig zu treffen. Eine enge Kooperation der Eltern sei daher nicht erforderlich, Nachteile für das Kind seien nicht zu erwarten. Diese Lösung entspreche dem Kindeswohl am besten.

Information: www.dav-familienrecht.de

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