DJU - Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union

10/13/2025 | Press release | Distributed by Public on 10/13/2025 04:15

dju in ver.di begrüßt Urteil gegen xAI: Künstliche Intelligenz muss sich an Fakten halten

Pressemitteilung vom 13.10.2025

Wer eine KI betreibe, müsse sicherstellen, dass ihre Ausgaben überprüfbar und aktuell seien, so Peter Freitag, Co-Vorsitzender der dju

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, das dem Verein Campact im Verfahren gegen den Betreiber der Plattform x.com und dessen Künstliche Intelligenz "Grok" Recht gegeben hat. Das Gericht verpflichtete das Unternehmen xAI dafür Sorge zu tragen, dass die KI nicht länger die unzutreffende Behauptung verbreitet, Campact werde aus Steuermitteln finanziert. Das Gericht sah hierin offenbar eine unwahre Tatsachenbehauptung - und ordnete bereits vor dem Hauptverfahren an, deren weitere Verbreitung zu unterbinden.

"Wenn selbstlernende Systeme wie Grok Behauptungen ungeprüft als Fakten verbreiten, wird Desinformation nicht nur reproduziert, sondern potenziert. Eine KI, die falsche Inhalte als Grundlage nutzt, erzeugt einen digitalen Teufelskreis. Genau das gefährdet das Vertrauen in Informationen - und damit auch in den Journalismus", betont Peter Freitag, dju-Co-Vorsitzender.

Wer eine KI betreibe, müsse sicherstellen, dass ihre Ausgaben überprüfbar und aktuell seien. "Falsche Tatsachenbehauptungen dürfen nicht automatisiert weitererbreitet werden, sonst entsteht ein Systemfehler im öffentlichen Diskurs", unterstreicht der Gewerkschafter.

Die dju verweist auf Parallelen zur Content-Moderation in sozialen Netzwerken, wo menschliche Kontrolle zunehmend durch KI ersetzt wird - etwa im Fall von TikTok, wo die Abteilung Trust & Safety abgewickelt und durch Künstliche Intelligenz ersetzt werden soll. "Wir sehen dieselbe Logik: Wenn Menschen aus der Verantwortungskette gestrichen werden, steigt das Risiko massier Fehlentscheidungen. Generative KI darf kein Freifahrtschein für Verantwortungslosigkeit sein. Sie braucht journalistische Standards, Quellenprüfung und menschliche Korrektive", so Freitag.

Das Landgericht Hamburg macht mit seinem Beschluss deutlich: Künstliche Intelligenz steht nicht über gängigem Recht. Die dju fordert den Gesetzgeber auf, diese Linie weiter zu stärken, insbesondere bei Fragen der Haftung, Transparenz und Kontrolle automatisierter Systeme.

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Danica Bensmaildju-BundesgeschäftsführerinPaula-Thiede-Ufer 10 10179 Berlin Telefon: 030 / 6956-2322 E-Mail: [email protected]

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  • dju-PM xAI ver­sus Cam­pact 251013

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