03/24/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/24/2026 14:09
Kompetenz und Wissen der Bundesregierung in Fragen der nationalen Sicherheit werden im Nationalen Sicherheitsrat gebündelt, ressortübergreifend koordiniert und für die strategische Entscheidungsfindung aufbereitet.
Der Nationale Sicherheitsrat behandelt Themen an den Schnittstellen innerer, äußerer, wirtschaftlicher und digitaler Sicherheit sowie ziviler und militärischer Verteidigung. Er übt eine Brückenfunktion aus und schließt Lücken, die an den Schnittstellen nationaler Sicherheit entstehen können.
Drei Kernaufgaben für die nationale Sicherheit
Der Nationaler Sicherheitsrat erfüllt als Kabinettausschuss drei zentrale Kernaufgaben, die sich gegenseitig ergänzen und die nationale Sicherheit stärken:
Projekt der gesamten Bundesregierung
Der Nationale Sicherheitsrat tritt unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers zusammen und besteht aus den folgenden Mitgliedern:
Weitere Mitglieder der Bundesregierung, Vertreter der Länder und Personen mit herausragender Fachkenntnis können anlassbezogen hinzugezogen werden, wenn deren Aufgabenbereiche betroffen sind.
Drei Fragen, drei Antworten zur Struktur und Arbeitsweise
Wer beruft den Nationalen Sicherheitsrat ein?
Der Bundeskanzler ist Vorsitzender des Nationalen Sicherheitsrates und beruft diesen ein.
Wann und wie tagt der Nationale Sicherheitsrat?
Der Nationale Sicherheitsrat tritt regelmäßig zusammen, kann aber auch kurzfristig zu lage- und krisenbezogenen Sitzungen einberufen werden.
Wie arbeitet der Nationale Sicherheitsrat?
Der Nationale Sicherheitsrat wird durch eine Stabsstelle im Bundeskanzleramt unterstützt. Diese koordiniert und steuert die zur Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen des Nationalen Sicherheitsrates notwendigen Arbeiten. Die Fachabteilungen des Bundeskanzleramtes sowie die beteiligten Ministerien tragen in den jeweiligen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereichen maßgeblich dazu bei.