08/24/2026 | Press release | Distributed by Public on 08/24/2026 01:03
Pressevorschau für die Zeit vom 24.08.2026 bis 28.08.2026
Gegenstand dieser Pressevorschau sind jeweils die Anklagevorwürfe, hinsichtlich derer das Gericht die Hauptverhandlung eröffnet hat. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Öffentliche (Jugend-)Schöffengerichtstermine vom 24.08.2026 bis 28.08.2026
Es sind drei Zeugen geladen.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in der von ihm bewohnten Wohnung am 02.07.2025 eine nicht geringe Menge Marihuana besessen zu haben, um dieses an einen unbestimmten Abnehmerkreis weiter zu veräußern. Dabei habe der Angeklagte bewusst gebrauchsbereit sowohl einen Schlagring, als auch ein Butterfly-Messer auf der Fensterbank seines Schlafzimmers deponiert, um diese nötigenfalls zum Schutz seiner Betäubungsmittel, der daraus generierten Einnahmen oder zur Durchsetzung etwaiger Forderungen aus Betäubungsmittelgeschäften gegen andere Personen einzusetzen.
Dieses Verfahren wurde bereits in einer früheren Pressemitteilung angekündigt.
Es sind drei Zeugen geladen.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 25.08.2025 verschiedene Lebensmittel in den Räumen des Aldi-Marktes in der Hannoverschen Straße in Braunschweig entwendet zu haben, ohne diese bezahlt zu haben. Beim Verlassen des Marktes sei der Angeklagte von einem Mitarbeiter angesprochen und gebeten worden, seinen Rucksack zu leeren. Um sich im Besitz der entwendeten Ware zu erhalten, habe der Angeklagte den Zeugen mit beiden Händen von sich gestoßen und versucht, mit der Faust nach diesem zu schlagen.
Es sind acht Zeugen geladen.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 01.07.2024 Betäubungsmittel in Form von Mephedron in nicht geringer Menge sowie darüber hinaus amphetaminhaltige Substanzen in seinem abgeschlossenen Zimmer in der von ihm bewohnten Wohnung aufbewahrt zu haben. Dabei habe der Angeklagte beabsichtigt, den überwiegenden Teil der Betäubungsmittel gewinnbringend an noch unbekannte Abnehmer zu verkaufen und einen geringen Teil zu seinem Eigenkonsum zu nutzen.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 26.05.2026 in den Geschäftsräumen der Firma Douglas in Braunschweig zwei Parfüms im Gesamtwert von 218,00 Euro in der Absicht an sich genommen zu haben, diese nicht zu bezahlen. Auf Ansprache habe der Angeklagte seine rechte Hand gehoben, in der er eine Wasserflasche gehalten habe, und dadurch den Anschein erweckt, er wolle die Zeugin mit der Wasserflasche schlagen. Die Zeugin habe diese Drohung ernst genommen und sei zurückgewichen, so dass der Angeklagte mit der Ware das Geschäft habe verlassen können.
Darüber hinaus werden dem Angeklagten weitere Diebstähle in der Zeit zwischen dem 23.03.2026 und dem 07.05.2026 in verschiedenen Einzelhandelsgeschäften in Braunschweig vorgeworfen, wobei er drei dieser Taten begangen habe, um die Ware anschließend gewinnbringend zu veräußern.
Es sind 11 Zeugen geladen.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Zeitraum vom 26.06.2025 bis zum 14.02.2026 in vier Fällen jeweils geringe Mengen Kokain an verschiedene Abnehmer veräußert zu haben, um sich hierdurch eine zusätzliche Einkommensquelle zu schaffen. Darüber hinaus wird ihm zur Last gelegt, in vier weiteren Fällen Kokain besessen zu haben.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine vom 24.08.2026 bis 28.08.2026
in Auswahl
Es sind drei Zeugen geladen.
Fortsetzungstermin wurde bereits bestimmt auf den 07.09.2026, 09:30 Uhr, Saal E 07.
Es sind sieben Zeugen geladen.
Es sind fünf Zeugen geladen.