Stadt Tuttlingen

07/30/2026 | Press release | Distributed by Public on 07/30/2026 01:26

Akute Waldbrandgefahr im Landkreis Tuttlingen: Feuer- und Grillstellen im Wald ab 30. Juli gesperrt


Zum Schutz der Natur und zur Vermeidung von gefährlichen Waldbränden trifft das Kreisforstamt Tuttlingen notwendige Sicherheitsvorkehrungen: Aufgrund des anhaltend heißen Wetters und der bereits stark ausgetrockneten Böden wird das Feuermachen nun auch auf allen offiziellen Feuerstellen innerhalb des Waldes sowie im Umkreis von bis zu 100 Metern zum Waldrand ab sofort untersagt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde erlassen und tritt am 30. Juli 2026 in Kraft. Die Anordnung ist zunächst bis zum 31. August 2026 befristet.

Anhaltende Hitze und Trockenheit verschärfen die Lage: In den kommenden Tagen werden in der Region wieder Temperaturen von über 30 Grad erwartet. Die anhaltend hohen Temperaturen und die fehlenden Niederschläge der vergangenen Wochen haben dazu geführt, dass der Wald stark ausgetrocknet ist. Die Waldbrandgefahr ist infolgedessen sehr hoch. Auch die für die nächsten Tage prognostizierten kurzen Regenschauer werden nicht ausreichen, um die Gefahrenlage substan-ziell zu entschärfen.

Daher wird der Fokus auf Prävention gelegt. Die meisten Waldbrände entstehen durch Fahrlässigkeit beim Umgang mit Feuer im Wald oder in der Nähe von Wald und sind durchaus vermeidbar. Mit dem richtigen Verhalten lassen sich solche Szenarien jedoch verhindern.

Über die Sperrung der offiziellen Feuerstellen hinaus bittet das Kreisforstamt die Bevölkerung daher dringend um die Einhaltung folgender Sicherheits- und Verhaltensregeln:

  • Keine Grillgeräte und offenes Feuer: Auch mitgebrachte Grillgeräte sowie jegliche Form offenen Feuers (z. B. Fackeln) sind im Wald und innerhalb von 100 Metern zum Waldrand verboten.
  • Rauchverbot beachten: Vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt im Wald ein generelles Rauchverbot. Brennende Zigaretten dürfen keinesfalls aus Fahrzeugen geworfen werden.
  • Nur auf ausgewiesenen Parkflächen parken: Heiße Fahrzeugteile können trockenes Gras oder Laub entzünden.
  • Müll wieder mitnehmen: Glasflaschen und Scherben können wie Brenngläser wirken und Brände verursachen. Glasflaschen und Scherben müssen daher wieder mitgenommen werden.
  • Keine Wald- oder Gartenabfälle verbrennen: Das Verbrennen von Reisig und Ästen ist derzeit ebenfalls untersagt.
  • Brände sofort melden: Im Brandfall unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmieren.

Das Kreisforstamt bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um besondere Vorsicht und Rücksichtnahme. Durch verantwortungsbewusstes Verhalten kann jeder dazu beitragen, Waldbrände zu vermeiden und den Wald als wichtigen Lebensraum zu schützen.

Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landkreises Tuttlingen unter https://www.landkreis-tuttlingen.de/Bekanntmachungen eingesehen werden. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Stadt Tuttlingen published this content on July 30, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on July 30, 2026 at 07:26 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]