05/06/2026 | Press release | Distributed by Public on 05/06/2026 04:17
Der SPK des Ständerates wurden die folgenden Teile der Vorlage 26.023 betreffend die Bilateralen III zur Vorberatung zugewiesen: Die gesetzlichen Umsetzungen des Bereichs Zuwanderung im Freizügigkeitsabkommen (insbesondere Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes), die Frage der Unterstellung unter das fakultative oder das obligatorische Referendum sowie die Mitwirkung der Kantone bei der dynamischen Rechtsübernahme (insbesondere Änderungen des Bundesgesetzes über die Mitwirkung der Kantone in der Aussenpolitik des Bundes).
Die Kommission hat sich an ihren Sitzungen vom 26./27. März 2026 und vom 5. Mai 2026 vom Bundesrat die Botschaft zur Referendumsfrage und zu den ausländerrechtlichen Fragen präsentieren lassen. Zudem hat sie in der Märzsitzung öffentliche Anhörungen zur Referendumsfrage durchgeführt. Aufgrund der erhaltenen Informationen sah die Kommission Klärungsbedarf bezüglich der Verfassungsmässigkeit der Abkommen sowie der Anwendung der sogenannten Schubert-Praxis, wonach bewusste Abweichungen von Verträgen in vom Parlament neu geschaffenen Recht vom Bundesgericht angewendet werden müssen. Die Kommission beschloss deshalb mit 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin eine Kommissionsinitiative (26.425), mit welcher Klarheit auf Verfassungsstufe geschaffen werden soll. Mit einer neuen Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung soll die Genehmigung der Abkommen vorgesehen werden; ausserdem soll klargestellt werden, dass Artikel 121a Absatz 4 BV, wonach keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden dürfen, die gegen Artikel 121a BV (Steuerung der Zuwanderung) verstossen, bezüglich der Stabilisierungsabkommen nicht zur Anwendung kommt. Damit wird Einwänden begegnet, wonach die die neuen Bestimmungen betreffend die Unionsbürgerrichtlinie Artikel 121a BV widersprechen könnten. Zudem wird verankert, dass die Schubert-Praxis bezüglich der Stabilisierungsabkommen sowie der neuen Abkommen im Paket «Bilaterale III» immer Anwendung findet.
Der Kommission ist es ein Anliegen, dass mit der Ausarbeitung dieser Vorlage für eine Verfassungsänderung die Behandlung der Vorlage betreffend die Bilateralen III nicht verzögert wird. Sie hat deshalb ihre Schwesterkommission des Nationalrates in einem Schreiben gebeten, ihr schon vor der Sommersession grünes Licht zur Ausarbeitung der Vorlage zu geben. Dadurch sollte es möglich sein, dass die Vorlage bereits in der Herbstsession 2026 dem Ständerat unterbreitet werden kann.
Die Kommission hat am 5. Mai 2026 unter dem Vorsitz von Ständerätin Heidi Z'graggen (M-E/UR) in Bern getagt.