Senatskanzlei der Freien Hansestadt Bremen

03/04/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/04/2026 04:43

Erneut mehr Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt in Bremen

Frauensenatorin Claudia Bernhard zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2025
Die heute (4.März 2026) vorgestellte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zeigt erneut alarmierende Zahlen zu geschlechtsspezifischer Gewalt: Im Land Bremen wurden für das Jahr 2025 2.116 (2024: 1.967) weibliche Personen als Opfer von Partnerschaftsgewalt registriert. In der Stadtgemeinde Bremen stieg die Zahl der im Jahr 2025 registrierten Fälle von Partnerschaftsgewalt auf 2.002 (2024: 1.797). 2025 wurden zudem im Land Bremen 61 Vergewaltigungen, sexuelle Nötigungen beziehungsweise sexuelle Übergriffe auf Frauen im Kontext von Partnerschaftsgewalt (2024: 47) erfasst.

Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz: "Die steigenden Zahlen geschlechtsspezifischer Gewalt sind ein Alarmsignal und ein klarer Auftrag, weiterzumachen. Die Istanbul-Konvention verpflichtet uns, Betroffene konsequent zu schützen, Prävention auszubauen und Täter zur Verantwortung zu ziehen. Wir haben deshalb die Beratungsangebote deutlich ausgebaut - sowohl für Betroffene als auch in der Täterarbeit, denn wir wissen: Wer Gewalt wirksam verhindern will, darf nicht erst eingreifen, wenn es zu spät ist. Mit der Etablierung unserer Gewaltschutzambulanz schaffen wir zudem einen geschützten Raum, in dem Betroffene von häuslicher, sexualisierter oder geschlechtsspezifischer Gewalt ihre Verletzungen kostenlos, gerichtsfest und auf Wunsch vertraulich dokumentieren lassen können. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und Selbstbestimmung - und ein klares Signal, nicht nur anlässlich des bevorstehenden internationalen Frauentages, dass wir beim Gewaltschutz nicht nachlassen dürfen."

Bis Ende dieses Jahres sollen das Landesausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz sowie die dazugehörige Entwicklungsplanung vorgelegt werden. Als Teil der Gesamtstrategie zur Umsetzung der Istanbul Konvention schafft das Gewalthilfegesetz einen längst überfälligen Rechtsanspruch für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder auf Schutz und Hilfe. Neben dem dringenden Ausbau bestehender Strukturen, wie zum Beispiel von Frauenhausplätzen, geht es auch darum, spezialisierte, Beratungsangebote vorzuhalten, etwa für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Bremerhaven. Mit dem Gewalthilfegesetz wird der Anspruch auf Schutz und Beratung erstmals bundesrechtlich festgeschrieben. Daher beteiligt sich der Bund ab 2027 an den finanziellen Herausforderungen, die der notwendige Ausbau mit sich bringt.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: [email protected]

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