Bundesland Niedersachsen

09/10/2025 | Press release | Distributed by Public on 09/10/2025 04:38

Rede der Niedersächsischen Justizministerin Dr. Wahlmann zu TOP 3 „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Niedersächsische Landesbeauftragte oder den[...]

"Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren,

der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg im Dezember 2024,

der Messerangriff einer psychisch kranken Frau im Mai 2025 am Hamburger Hauptbahnhof:

Derartige Gewalttaten machen uns schmerzlich bewusst, wie schnell sich alles verändern kann.

Auch wenn diese Ereignisse nicht in unserem Bundesland stattgefunden haben, waren insbesondere in Magdeburg leider auch zahlreiche Menschen aus Niedersachsen betroffen - als Verletzte, als Angehörige, als Augenzeugen oder als Ersthelferinnen.

Unabhängig davon, an welchem Ort eine solche Tat geschieht und unabhängig davon, von wo die betroffenen Menschen stammen:

Danach bewegt uns alle die Frage, wie solche Taten verhindert werden können.

Gleichzeitig sind da aber die Opfer: Menschen, für die oft nichts mehr so ist wie vorher.

Als Gesellschaft ist es unsere Verpflichtung, diese Menschen möglichst unmittelbar nach der Tat in den Blick zu nehmen und ihnen Hilfe anzubieten.

Darum ist es gut, dass es mit dem Niedersächsischen Landesbeauftragten für Opferschutz - kurz: LfO - eine zentrale Ansprechperson gibt - für Betroffene von Großschadensereignissen ebenso wie für Betroffene von Einzelstraftaten.

Bei Bedarf und auf Wunsch vermittelt der LfO Unterstützungsmöglichkeiten, psychologische und auch finanzielle Hilfe.

Am Telefon, per E-Mail, manchmal auch direkt vor Ort - Opferunterstützung ist eine höchstpersönliche und zugleich sehr individuelle Angelegenheit.

Eine unbürokratische Unterstützung der Opfer und eine ausgewogene Koordinierung der Hilfen können aber nur dann gelingen, wenn der LfO alle Informationen hat, die er braucht. Und, wenn die Daten der Betroffenen vorhanden sind.

Nach der derzeitigen Gesetzeslage bekommt der LfO personenbezogene Daten aber nur dann, wenn die Betroffenen zuvor in die Datenerfassung und -verarbeitung eingewilligt haben.

Diese Form der Bürokratie ist weder praktikabel, noch nimmt sie Rücksicht auf die besonderen Bedürfnisse der Opfer.

Wer Schlimmes erlebt hat, soll schnellstmöglich Hilfe bekommen, statt erstmal Formulare ausfüllen zu müssen.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf ermöglichen wir es dem Landesbeauftragten deshalb, Auskünfte und Informationen abzufragen und personenbezogene Daten von Betroffenen rechtssicher abzurufen und zu verarbeiten.

So kann eine direkte Kontaktaufnahme erfolgen und Hilfsangebote können frühzeitig unterbreitet werden.

Als Land - und als Gesellschaft - müssen wir das als unsere Pflicht ansehen:

Wer Opfer eines Großschadensereignisses wird und unverschuldet Hilfe benötigt, dem müssen wir proaktiv die bestmögliche Unterstützung bei der Bewältigung des Erlebten und der daraus entstandenen Folgen gewähren.

Die Menschen in unserem Land können sich verlassen - auf den Staat im Allgemeinen und den Rechtsstaat im Besonderen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stärken wir die Rolle des Landesbeauftragten für Opferschutz.

Wir schaffen klare Regelungen.

Wir sorgen dafür, dass der Landesbeauftragte - unter Wahrung des Datenschutzes - alle Informationen erhält, die er benötigt. Und wir stellen sicher, dass er seine Aufgabe schnell, unbürokratisch und mitfühlend erfüllen kann.

Dafür bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank!"

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