06/11/2025 | News release | Distributed by Public on 06/11/2025 04:51
Seit Jahren hat der Einkauf intensiv daran gearbeitet, KI-gestützte Tools in den Arbeitsalltag zu integrieren. Nun bringt der EU AI Act neuen Handlungsbedarf - und viele Fragen mit sich. Was genau bedeutet es, wenn der Einkauf plötzlich zum regulierten "Nutzer" wird? Welche Systeme sind vom EU AI Act konkret betroffen? Und wie lässt sich Compliance auch zukünftig passgenau sicherstellen?
Fakt ist: Nicht jede KI-Anwendung fällt automatisch unter die neuen Regelungsklassen des EU AI Act. Aber dort, wo KI-Systeme zur Risikobewertung, Nachhaltigkeitsberichterstattung oder Lieferantenauswahl genutzt werden, gelten vor dem Hintergrund des EU AI Act strengere Anforderungen - verbunden mit Registrierungspflichten, Dokumentationsauflagen und Haftungsrisiken.
Besondere Aufmerksamkeit gilt den sogenannten "High Risk AI Systems". Diese betreffen den Einkauf etwa dann, wenn KI zur Bewertung von Menschenrechtsrisiken (LkSG), zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) oder bei Lieferantenaudits eingesetzt wird.
In solchen Fällen muss die Einkaufsorganisation nicht nur die Systemanbieter auf Einhaltung der EU-Vorgaben prüfen - sie selbst wird zur mitverantwortlichen Instanz. Die Pflichten reichen von der CE-Kennzeichnung der Systeme über nachvollziehbare Entscheidungsprozesse ("Explainable AI") bis hin zur Anpassung von Serviceverträgen und internen Abläufen.
Wie Unternehmen die neuen Vorgaben zielgerichtet umsetzen können, welche Auswirkungen auf Beschaffungsprozesse damit verbunden sind und wie Verträge, Tools und Dokumentationen für den EU AI Act fit gemacht werden, erfahren Interessierte am 15. Juli 2025 im BME-Online-Seminar "EU AI Act - Auswirkungen für den Einkauf".
Die Agenda umfasst unter anderem folgende Punkte:
Anmeldung und weitere Informationen hier.
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