03/23/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/23/2026 12:03
Wien (PK) - Im Zuge des Ausbruchs des Krieges im Iran und der dadurch entstandenen volatilen Lage auf den Rohöl- und Treibstoffmärkten sind die Ölpreise und somit auch die Preise für Benzin und Diesel an den Tankstellen gestiegen. Um dem zu begegnen, haben die Regierungsfraktionen dem Nationalrat zwei Anträge vorgelegt. Mit dem von der Bundesregierung als "Spritpreisbremse" angekündigten Maßnahmenpaket soll sichergestellt werden, dass weder der Staat von außerordentlichen Einnahmen noch die Energieunternehmen von außerordentlichen Gewinnen in dieser Krisensituation profitieren, wird in den Erläuterungen angeführt. Ebenso sollen die Regelungen der Versorgungssicherheit sowohl im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Treibstoffen als auch im Hinblick auf die Versorgung der Bevölkerung mit einem Tankstellennetz dienen. Insgesamt soll dadurch auch ein Ansteigen der Inflation verhindert werden. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen für beide Mechanismen sollen bis spätestens 1. April 2026 in Kraft und automatisch nach dem 31. Dezember 2026 außer Kraft treten.
Mit den massiven Preissteigerungen von Treibstoffen würden auch - soweit die Tankkundinnen und -kunden nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind - Mehreinnahmen im Bereich der Umsatzsteuer einhergehen. Daher sollen einem Initiativantrag der Dreierkoalition zufolge preisdämpfende Steuersenkungen im Wege einer Absenkung der Mineralölsteuersätze mit Änderungen des Mineralölsteuergesetzes umgesetzt werden (763/A). Die Entlastung soll dabei direkt proportional erfolgen und budgetneutral sein, so die Erläuterungen. So soll der Finanzminister auf Basis einer neuen Verordnungsermächtigung die Mehreinnahmen an Umsatzsteuer ermitteln und im Verordnungsweg jeweils für ein Kalendermonat die ermäßigten Steuersätze für die gängigsten Treibstoffe (Benzin und Dieselöl) veröffentlichen.
Als Stichtag für die Preisvergleiche soll der Finanzminister auf den 27. Februar 2026 (Beginn des Irankrieges) abstellen und sich auf Werte stützen, die im "Weekly Oil Bulletin" von der Europäischen Kommission veröffentlicht werden. Da für den Referenzzeitpunkt kein eigener Wert veröffentlicht wurde, ist laut Erläuterungen auf die Werte des letzten davorliegenden Veröffentlichungszeitpunktes (23. Februar 2026) Bezug zu nehmen.
In einem weiteren Antrag der Abgeordneten Laurenz Pöttinger (ÖVP), Alois Schroll (SPÖ) und Karin Doppelbauer (NEOS) sind Änderungen des Preisgesetzes 1992 und des Energie-Control-Gesetzes vorgesehen (764/A). Dazu ist im Falle von "volkswirtschaftlichen Verwerfungen" bzw. einer Krise in Folge eines ungewöhnlich hohen Anstiegs der Nettopreise von Diesel oder Euro-Super eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung vorgesehen. Damit kann diese, wenn der festgestellte Missstand nicht durch marktkonforme Maßnahmen abgewendet werden kann, nach Anhörung der Unternehmen der Treibstoffbranche volkswirtschaftlich gerechtfertigte Margen für diese Betriebe bestimmen. Dabei sollen internationale und wettbewerbspolitische Faktoren berücksichtigt werden, um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden. Eine zu geringe Margenfestsetzung würde sonst die Belieferung vom importabhängigen Österreich gefährden. In den Erläuterungen wird betont, dass ein solcher Eingriff nur im Ausnahmefall erfolgen darf. Eine Margenbegrenzung sei ein schwerwiegender Eingriff in die Erwerbsfreiheit. Es müsse daher das gelindeste Mittel gewählt werden. Wenn sich die maßgeblichen Verhältnisse wesentlich ändern, sei die Margenbegrenzung daher entsprechend zu ändern oder unverzüglich aufzuheben. Der maximale Zeitraum für eine Margenbegrenzung soll maximal ein Monat betragen, Verlängerungen sind aber möglich.
Als Krise wird in dem Antrag definiert, wenn die Preissteigerungen nicht nur von vorübergehender Dauer sind. Von einer volkswirtschaftlichen Verwerfung ist jedenfalls auszugehen, wenn die im Oil Bulletin der Europäischen Kommission eingemeldeten Preise im Vergleich zu den Preisen von vor zwei Monaten um mehr als 30 Prozent steigen. Die Kontrolle der Margen soll durch die E-Control erfolgen. Sie kann entsprechende Auskünfte bei den betroffenen Unternehmen verlangen. (Schluss) mbu/pst