01/14/2025 | Press release | Distributed by Public on 01/14/2025 06:30
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 38-Jährige weder eine Zulassung noch einen Führerschein vorweisen konnte. Der Führerschein war ihm bereits entzogen worden und das Auto nicht zugelassen. Zuvor war er mit einer Geschwindigkeit von über 159 km/h bei erlaubten 80 km/h unterwegs. Außerdem nahmen die Beamten bei der Kontrolle Alkoholgeruch bei dem Fahrer wahr. Ein Atemalkoholtest auf der Dienststelle bestätigte den Verdacht. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Aufgrund der festgestellten Verstöße endete die Fahrt für die beiden Personen auf dem Autobahnparkplatz. Das Auto mussten sie stehen lassen.
Den Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren unter anderem wegen Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauchs, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Geschwindigkeitsüberschreitung sowie Trunkenheit im Verkehr.
Gegen die Beifahrerin als Fahrzeughalterin fertigte die Polizei eine weitere Strafanzeige, unter anderem wegen des Verdachts des Anordnens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis, des Kennzeichenmissbrauchs, der Urkundenfälschung und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Überhöhte Geschwindigkeit ist eine der Hauptunfallursachen. Deshalb ist die Polizei Dortmund täglich im Einsatz, um Verkehrsverstöße zu ahnden und folgenschwere Unfälle zu verhindern.
Daher unser Appell: Halten Sie sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen und gefährden Sie sich und andere nicht. Nehmen Sie Rücksicht im Straßenverkehr.