02/27/2026 | Press release | Distributed by Public on 02/27/2026 00:25
Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
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Andrea Münch
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Hauptzollamt Dortmund
Am 25. Februar 2026 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises ein Fingernagelstudio in Bochum.
In dem Nagelstudio wurden sechs vietnamesische Arbeitnehmer angetroffen. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen vietnamesische Staatsangehörige einen nationalen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt.
Eine Arbeitnehmerin im Alter von 30 Jahren konnte sich nur mit einem abgelaufenen ungarischen Aufenthaltstitel gegenüber den Beamten legitimieren.
Ein 23-jähriger Arbeitnehmer versuchte zunächst, sich mit einer tschechischen ID-Card auszuweisen. Die Beamten zweifelten jedoch an der Echtheit des Dokuments. Eine durchgeführte Fast-ID (sofortige Fingerabdrucküberprüfung) verlief negativ. Die weitere polizeiliche Überprüfung bestätigte dann, dass es sich bei dem vorgelegten Ausweisdokument um eine Totalfälschung handelte. Die Pass-ID war eindeutig einer anderen Person zuzuordnen.
Die Beamten nahmen die beiden Arbeitnehmer vorläufig fest und leiteten Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts ein, gegen den Mann zusätzlich auch noch ein Verfahren wegen Ausweismissbrauchs.
Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurden beide an die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Bochum übergeben. Sie entscheidet über den weiteren Verbleib im Bundesgebiet.
Den Arbeitgeber erwartet ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich.