04/16/2026 | Press release | Distributed by Public on 04/16/2026 09:30
Die Transaktion betrifft in erster Linie den Versicherungssektor. Da die beiden Unternehmen zusammen nur einen relativ geringen Marktanteil haben, kam die Kommission zu dem Schluss, dass das angemeldete Vorhaben wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist.