08/25/2026 | Press release | Distributed by Public on 08/25/2026 09:04
Im Anschluss an ihren Beschluss von Ende Juni und gestützt auf Art. 152 Abs. 5 des Parlamentsgesetzes wurde die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) zu den Eckwerten der Strategie der internationalen Zusammenarbeit (IZA) 2029-2032 des Bundesrats konsultiert. Die Diskussion mit Bundesrat Ignazio Cassis, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, drehte sich insbesondere um die Überlegungen und Risiken hinter den geplanten Änderungen, welche vor dem Hintergrund der vom Parlament beschlossenen Budgetkürzungen angestrebt werden. Mehrere Mitglieder der APK-N hoben die grundlegende Neuausrichtung der geografischen, sektoriellen und finanziellen Prioritäten der IZA hervor, die diese Strategie darstellt. Ebenso die neue Kompetenzverteilung zwischen der DEZA und dem SECO wurde diskutiert und das Risiko vom Verlust von Netzwerken und Know-How hervorgestrichen. Andere Stimmen begrüssten einen Entwurf, der auf die sich wandelnden Bedürfnisse im Bereich der humanitären Hilfe reagiert und betonen die Partnerschaften mit dem Privatsektor, die ihrer Ansicht nach effizient sind.
Im Anschluss an die Debatte beschloss die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Bundesrat in einem Schreiben aufzufordern, den Beschlüssen der Bundesversammlung nicht vorzugreifen, die sich bei der Beratung der Botschaft zur künftigen Strategie der internationalen Zusammenarbeit positionieren wird. Die Mehrheit der APK-N ist der Ansicht, dass ein allfälliger vollständiger oder teilweiser Rückzug aus einzelnen Ländern sowie wesentliche Verschiebungen zwischen Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe im Rahmen der ordentlichen parlamentarischen Beratung der IZA-Strategie 2029-2032 beschlossen werden sollen. Dazu verlangt die Mehrheit, dass die Neudefinition der Prioritäten und die Umverteilung der Mittel in diesem Rahmen mithilfe spezifisch verlangter Informationen vertieft diskutiert werden müssen. Nach Ansicht der Minderheit wird der parlamentarische Prozess ohnehin zu gegebener Zeit die Möglichkeit bieten, Stellung zu beziehen. Daher sei der Antrag überflüssig.
Gemäss Art. 152 Abs. 3 des Parlamentsgesetzes wurde die Kommission zu der Vorschau auf die 81. Generalversammlung der Vereinten Nationen konsultiert. Die Diskussion war im Juni aufgenommen worden, und die APK-N hatte damals beschlossen, die Anhörung im August fortzusetzen. Sie wünschte, dass ihr die konkrete Tagesordnung der Generalversammlung sowie die Standpunkte der Schweiz dazu und zur Wahl der neuen Generalsekretärin oder des neuen Generalsekretärs der UNO vorgelegt würden. Die Kommission unterstützte mit 16 Stimmen bei 7 Enthaltungen die Leitlinien und wies erneut auf die Bedeutung des Multilateralismus für die Bewältigung globaler Fragen sowie auf die zentrale Rolle des internationalen Genfs in diesem Zusammenhang hin. Sie begrüsste zudem die Bemühungen um eine Reform des UN-Systems.
Mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die APK-N den Antrag auf der Kommissionsmotion «Spione konsequent ausweisen» (26.4069) angenommen. Die Kommissionsmehrheit stellt fest, dass die Bedrohung durch ausländische Spionage in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat und mehrere Bereiche betrifft. Angesichts dieser zunehmenden Bedrohung und zur Gewährleistung der Sicherheit der Schweiz ist es unerlässlich, die Verteidigungsfähigkeit des Landes zu stärken.
Die APK-N wurde gemäss Art. 152 Abs. 3 ParlG zu der anstehenden 31. Vertragsparteienkonferenz (COP 31) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über die Klimaverhandlungen, in Antalya, Türkei konsultiert. Nach einer eingehenden Diskussion über die Wirksamkeit des COP und die Rolle der Schweiz behandelte die Kommission einen Antrag, welcher die Schweizer Position bei der Klimafinanzierung ambitionierter gestalten wollte. Dieser Antrag wurde mit 14 zu 9 Stimmen abgelehnt. Schliesslich hat die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen das unveränderte Verhandlungsmandat gutgeheissen.
Ferner hat die Kommission den Postulatsbericht (Po. APK-N 23.4320) Revision des Aussenwirtschaftsgesetzes beraten und zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Aussenwirtschaftspolitische Aktualitäten hat Bundespräsident Guy Parmelin die Kommission über den Abschluss der Verhandlungen mit China über die Optimierung des Freihandelsabkommens informiert. Darüber hinaus hat die Kommission die Frage der Menschenrechtsverletzungen gegen die palästinensische Bevölkerung durch extremistischen israelischen Siedler thematisiert und eine Kommissionsmotion, die die Übernahme der EU-Sanktionen vom 28. Mai 2026 forderte, mit 15 Stimmen zu 8 bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Im Rahmen der europapolitischen Aktualitäten hat die Kommission mit 13 zu 9 Stimmen beschlossen, ein Schreiben an den Bundesrat zu richten. In diesem soll der Bundesrat unmissverständlich daran erinnert werden, die anhängigen parlamentarischen Aufträge im Hinblick auf eine Teilnahme der Schweiz am Copernicus-Programm umzusetzen.
Ferner hat die Kommission das Asylantragsrecht für Wirtschaftsflüchtlinge thematisiert und mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag auf eine Kommissionsmotion abgelehnt, die den Bundesrat beauftragt hätte, dieses Asylantragsrecht einzuschränken.
Die Kommission hat sich eingehend mit der humanitären Situation in Sudan befasst. In diesem Zusammenhang hat sie einen Antrag auf eine Kommissionsmotion mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, welche den Bundesrat beauftragt hätte, die EU-Sanktionen gegen die sudanesische Kriegswirtschaft unverzüglich und vollständig zu übernehmen sowie die Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan entsprechend anzupassen.
Die APK-N mit 13 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen der parlamentarischen Initiative der APK-S 25.443 «Zustimmung beider Räte für die Etablierung und Pflege internationaler Beziehungen der Bundesversammlung zu Institutionen anderer Staaten» zugestimmt. Die Kommissionsmehrheit sieht wie ihre Schwesterkommission Handlungsbedarf in Bezug auf die Koordination zwischen den beiden Räten im Umgang mit Einkammerparlamenten und mit Parlamenten, die keine nationalen Parlamente seitens der Schweiz anerkannter Staaten sind. Die Kommissionsminderheit sieht in diesem Vorhaben eine Verbürokratisierung der Aussenbeziehungen des Parlaments.
Das Büro des Nationalrates hat am 22. August 2025 eine Kommissionsinitiative beschlossen, welche die Schaffung einer ständigen Delegation für Pflege der Beziehungen mit dem Parlament der Vereinigten Staaten (25.463) vorsieht. Das Büro des Ständerates hat diesem Vorhaben am 14. November 2025 zugestimmt. Da das Thema in die Zuständigkeit der APK fällt, hat sich das Büro-N für die Ausarbeitung des Erlassentwurfs an die APK-N gewandt. Die APK-N hat sich eingehend mit der parlamentarischen Initiative auseinandergesetzt. Mit 20 zu 1 Stimme und 4 Enthaltungen sieht die Kommission keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf in der Schaffung einer ständigen Delegation für die Pflege der Beziehungen mit dem amerikanischen Parlament. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Schaffung einer neuen ständigen Delegation zu einem bestimmten Land ein Präzedenzfall wäre und Bestrebungen für weitere ständige Delegationen zu anderen Ländern die Folge wären. Stattdessen macht die Kommission beliebt zu untersuchen, ob die existierenden parlamentarischen Freundschaftsgruppen mit zusätzlichen finanziellen Mittel und Ressourcen unterstützt werden sollten.
Seit 2023 ist eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution im Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte verankert. Die APK-N hat eine Vertretung dieser Schweizerischen Menschenrechtsinstitution (SMRI) zu ihrer Arbeit rund um ihre prioritären Forschungsschwerpunkte angehört und ihre Finanzierung erörtert. Ein Antrag für ein Schreiben der APK-N an die FK-N um für eine angemessene Erhöhung es entsprechenden Kredits im Voranschlag 2027 in Betracht zu ziehen, wurde mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.