03/04/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/04/2026 07:34
Einen ungewöhnlichen Anblick bietet aktuell das Fördergerüst der Zeche Teutoburgia in Sodingen. Das Industriedenkmal ist fast vollständig mit weißer Folie verhüllt. Dieses aufwendige Vorgehen ist nötig, damit die Sanierung des Fördergerüstes, die im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert wird, auch dem Umweltschutz gerecht wird.
Schadstoffuntersuchungen im Vorfeld der umfassenden Generalsanierung hatten ergeben, dass die bestehende Beschichtung Schwermetalle wie Blei enthält. Aus diesem Grund muss das gesamte Gerüst während der Arbeiten vollständig mit einer undurchlässigen Folie eingehaust werden. Die Schadstoffe werden fachgerecht abgesaugt und entsorgt - eine Gefahr für Anwohner*innen oder die Umgebung besteht nicht. Sobald die "Verhüllung" komplett ist, beginnen die Arbeiten zur Entfernung der Beschichtung.
Die Sanierung hat sich insgesamt als aufwendiger entpuppt, als zunächst erwartet. Im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen hatte sich gezeigt, dass die Statik des filigran konstruierten und durch Korrosionsschäden geschwächten Förderturms eine konventionelle Einrüstung nicht zulässt. Ein Anlehnen oder Befestigen des Baugerüsts direkt am Turm wäre statisch nicht zu verantworten gewesen. Zumal die großen Folienflächen ähnlich wie ein Segel dem Wind große Angriffsflächen bieten. Auch der Einsatz von Spannseilen kam wegen der Nähe zu Forstflächen und angrenzender Bebauung nicht infrage.
Nach umfassender Prüfung verschiedener Optionen wurde daher eine alternative Lösung entwickelt: Es ist eine tragende Stahlkonstruktion - ein "Korsett" - errichtet worden, das als Anlehnungsturm für das Baugerüst dient und so die notwendige Standfestigkeit auch bei hoher Windlast sicherstellt. Aufgrund der ungünstigen Verhältnisse im Baugrund wurde dieser Hilfsturm zusätzlich mit Mikrobohrpfählen gegründet. Die Konstruktion bleibt ausschließlich für die Zeit der Sanierung bestehen und wird anschließend vollständig zurückgebaut.
Die Finanzierung der Generalsanierung ist gesichert, der Bewilligungszeitraum der Bundesmittel läuft bis zum 26. Dezember 2026. Durch die notwendige Umplanung entstehen keine finanziellen Mehrbelastungen für die Maßnahme, die nach aktuellem Stand im Sommer dieses Jahres abgeschlossen wird.
Bild: Jens Grebenstein, Fachbereich Vermessung und Kataster, Stadt Herne