Kanton Solothurn

09/22/2024 | Press release | Distributed by Public on 09/22/2024 06:23

Gebäudeversicherung: Stimmbevölkerung befürwortet neues Gesetz

Im Kanton Solothurn kann 2025 ein neues, anwendungsfreundliches Gebäudeversicherungsgesetz in Kraft gesetzt werden. Die Stimmberechtigten haben der nötigen Änderung der Kantonsverfassung zugestimmt. Der Regierungsrat nimmt das Resultat erfreut zur Kenntnis.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Kanton Solothurn haben am Abstimmungssonntag eine Änderung der kantonalen Verfassung gutgeheissen. Die Änderung war nötig geworden, um ein neues, anwendungsfreundliches Gebäudeversicherungsgesetz (GVG) in Kraft setzen zu können. Für die Verfassungsänderung haben sich 74,55 Prozent der Stimmenden ausgesprochen, der Nein-Stimmenanteil liegt bei 25,45 Prozent. Die Stimmbeteiligung beträgt 39,16 Prozent.

«Dank der Zustimmung der Stimmbevölkerung kann das Gebäudeversicherungsgesetz bereits am 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt werden», sagt Regierungsrätin Brigit Wyss nach der Abstimmung. «Damit erhält die Solothurnische Gebäudeversicherung den nötigen Handlungsspielraum, um ihre Aufgaben zu erfüllen und ihre Dienstleistungen effizient und zukunftsorientiert zu erbringen».

Die Solothurnische Gebäudeversicherung (SGV) ist eine öffentlich-rechtliche, juristisch selbständige Institution, die dem Volkswirtschaftsdepartement angegliedert ist.

Weitere Informationen

Verfassung des Kantons Solothurn (KV) Öffnet in neuem Fenster

Solothurnische Gebäudeversicherung (SGV) Öffnet in neuem Fenster