Bundesversammlung

03/05/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/05/2026 09:12

Vorläufige Aufnahme: Genauere Definition der Unzumutbarkeit einer nicht durchführbaren Aus- oder Wegweisung – Gesetzesentwurf geht in die Vernehmlassung

Die von Nationalrat Rutz (V, ZH) am 14. Juni 2024 eingereichte parlamentarische Initiative (24.438 «Vorläufige Aufnahme als Ersatzmassnahme für eine nicht durchführbare Aus- oder Wegweisung. Genaue Definition der Unzumutbarkeit») fordert, das AIG so zu ändern, dass die Gründe für die Unzumutbarkeit einer Wegweisung im Gesetz abschliessend aufgeführt werden. Diese in Art. 83 Abs. 4 AIG genannten Gründe sind Krieg, Bürgerkrieg, allgemeine Gewalt und medizinische Notlage im Heimat- oder Herkunftsstaat. Mit ihrem Gesetzesentwurf setzt die SPK-N diese parlamentarische Initiative um.

Die Kommission möchte Klarheit schaffen, in welchen konkreten Fällen eine vorläufige Aufnahme angeordnet wird. Eine genauere Definition der Gründe für eine Unzumutbarkeit führt nach Ansicht der Kommission zu einer restriktiveren Praxis bei der Anordnung von vorläufigen Aufnahmen. Zudem soll dadurch der Beurteilungsspielraum der Behörden und Gerichte bei den Gründen für eine vorläufige Aufnahme verringert werden.

Mit 16 zu 9 Stimmen hat die Kommission ihren Gesetzesentwurf zu Handen der Vernehmlassung verabschiedet. Die Minderheit kritisiert, dass die Gesetzesänderung eine unnötige und kontraproduktive Verschärfung der vorläufigen Aufnahme darstelle, weil es die vulnerabelsten Personen treffen könnte.

Die Vernehmlassung dauert bis am 12. Juni 2026. Die Vernehmlassungsunterlagen können unter den folgenden Links abgerufen werden:

​Die Kommission tagte am 26./27. Februar 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Nina Schläfli (S, TG) in Bern.

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