General Customs Directorate of Germany

02/16/2026 | Press release | Distributed by Public on 02/16/2026 08:41

Über 100.000 Euro Bargeld sichergestellt

  • Ort und Datum : Dresden, 16. Februar 2026

Zoll kontrolliert Reisezug

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Florian Thürmer

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Hauptzollamt Dresden

  • StrasseHausnummerSchützenhöhe 24 - 26
  • PLZOrt01099 Dresden

Am 10. Februar 2026 führte eine Streife des Hauptzollamts Dresden in einem internationalen Reisezug verdachtsunabhängige Kontrollen auf dem Streckenabschnitt zwischen Dresden und Bad Schandau durch.

Ein 31-jähriger Mann, wohnhaft in den Niederlanden, gab auf Befragung an, sich auf dem Weg von Amsterdam nach Prag zu befinden und keine verbrauchsteuerpflichtigen oder verbotenen Gegenstände und Waren bei sich zu führen.

Bei der anschließenden Kontrolle konnte augenscheinlich eine große Menge Bargeld in zwei Beuteln innerhalb seines mitgeführten Rucksacks festgestellt werden. Auf die Nachfrage der Beamten, um wie viel Bargeld es sich handele, gab der Mann an, circa 98.000 Euro dabeizuhaben, welche für den Kauf zweier hochpreisiger Autos in Tschechien bestimmt seien. Spezielle Modelle konnte er nicht benennen. Auch wisse er nicht, wie viel die Fahrzeuge kosten.

Der weitere Verlauf der Kontrolle brachte im Innern der Jackentasche sowie in der Hosentasche weiteres Bargeld zum Vorschein. Im Beisein des Mannes und unter Zuhilfenahme einer Geldzählmaschine wurden insgesamt 105.430 Euro Bargeld gezählt.

Zur Herkunft des Geldes äußerte sich der Mann, dass bis zu 30.000 Euro von seinem Bankkonto stammen und eine große Summe von verschiedenen Freunden aus Vietnam transferiert wurde.

Insgesamt waren die Angaben zur Herkunft und zum Verwendungszweck des Geldes nicht schlüssig, woraufhin das Bargeld in Höhe von 105.325 Euro sichergestellt wurde. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse leiteten die Beamten ein Clearingverfahren ein.

Zusatzinformation

Können Angaben eines Beteiligten nicht schlüssig belegt werden oder besteht der Verdacht, dass Barmittel aus Straftaten stammen könnten, entscheidet das sogenannte Clearingverfahren darüber, ob Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche aufgenommen werden müssen.

Reisende, die innerhalb der Europäischen Union unterwegs sind, müssen mitgeführte Barmittel auf Befragen angeben.

Ziel ist es, illegale Geldbewegungen über die Grenzen Deutschlands hinweg zu unterbinden, um dadurch Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität zu bekämpfen.

Über 100.000 Euro Bargeld sichergestellt

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Weiteres Bargeld

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