Sächsischer Landtag

10/13/2025 | Press release | Distributed by Public on 10/13/2025 03:20

„Historischer Meilenstein auf Weg zur stabilen Demokratie in Sachsen“

Vor 35 Jahren am 14. Oktober 1990 fanden im wiedergegründeten Freistaat Sachsen erstmals Wahlen zum Sächsischen Landtag statt. Der feierliche Gründungsakt war zuvor am 3. Oktober 1990 auf der Albrechtsburg in Meißen vollzogen worden.

Der heutige Landtagspräsident Alexander Dierks erinnert an den historischen Tag der ersten Landtagswahl anlässlich des morgigen Jahrestages:

"Die ersten freien, gleichen und geheimen Landtagswahlen 1990 waren ein historischer Meilenstein auf dem Weg zu einer stabilen Demokratie in Sachsen.

Bei aller auch berechtigten Kritik an politischen Entscheidungen, sollten wir unsere liberale Demokratie mit ihren freien Wahlen niemals aufs Spiel setzen. Wenn heute mancher leichtfertig von Diktatur spricht, ist das geschichtsvergessen und demokratiefeindlich.

Was uns heute so absolut unstrittig erscheint, haben sich die Menschen in der Friedlichen Revolution 1989 erst mühsam erkämpft: Wir können uns bei Wahlen anders als in DDR unbeobachtet in einer Wahlkabine zwischen wirklich verschiedenen politischen Bewerbern entscheiden und darauf vertrauen, dass die Ergebnisse wahrheitsgemäß zur Sitzverteilung im Parlament führen.

Nur in freien Wahlen erhalten Parlamente ihre Legitimität direkt vom Volk. Das ist eine wertvolle Errungenschaft.

Wir können es weltweit immer wieder sehen: Man kann Revolutionen und Republiken ausrufen, aber sein wahres Gesicht zeigt ein politisches System immer dann, wenn es um das Wahlrecht geht. Die Friedliche Revolution hat sich für die Menschen in Sachsen mit freien Wahlen und einem demokratischen Parlament vollendet."

Hintergrund:

Im Jahr 1990 wurde der Freistaat Sachsen im Rahmen der deutschen Vereinigung als Land der Bundesrepublik Deutschland wieder gegründet. Seine volle demokratische Legitimation erhielt der neue Freistaat mit den Landtagswahlen vom 14. Oktober 1990 und der konstituierenden Sitzung des 1. Sächsischen Landtages am 27. Oktober 1990.

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