FINMA - Swiss Financial Market Supervisory Authority

10/10/2025 | Press release | Distributed by Public on 10/10/2025 05:00

Aktualisierte Sanktionsmeldung: ISIL (Da'esh) / Al-Kaida

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat eine Änderung der Verordnung vom 21. März 2025 über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen, die mit den Organisationen ISIL (Da'esh) und Al-Kaida in Verbindung stehen (SR 946.231.08) publiziert.

Mit Beschluss vom 6. Oktober 2025 hat das zuständige UNO-Sanktionskomitee die Liste der in diesem Kontext sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen geändert. Die Änderung ist in der Schweiz direkt anwendbar. Das SECO hat daher am 10. Oktober 2025 die für die Schweiz massgebliche Sanktionsdatenbank SESAM (SECO Sanctions Management) angepasst und die Anpassung auf seiner Internetseite publiziert.


Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu sperren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 GwG eine Meldung zu erstatten.

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