02/09/2026 | Press release | Distributed by Public on 02/09/2026 05:33
Eine wichtige Etappe im Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau des Berliner Experimentierreaktors BER II ist abgeschlossen: Am 28. Januar endete die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen der Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB). Die Unterlagen lagen seit dem 18. November 2025 bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf aus. Zusätzlich standen sie über ein Online-Portal digital zur Verfügung. Während der Auslegungsfrist konnten Bürgerinnen und Bürger Einwendungen gegen das Vorhaben einreichen.
Mehr als 500 Personen haben Einsicht in die Unterlagen genommen - überwiegend über das Online-Portal. Rund 200 Zugriffe erfolgten aus dem Raum Berlin. Insgesamt gingen fristgerecht 155 Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern aus sechs Bundesländern ein, die sich auf über 40 verschiedene Themenbereiche bezogen. Die meisten Einwendungen kamen aus Nordrhein-Westfalen, etwa ein Drittel aus Berlin und Brandenburg. Darüber hinaus reichten zwei in Berlin und Brandenburg anerkannte Naturschutzvereine sowie zwei weitere zivilgesellschaftliche Organisationen Stellungnahmen ein.
Die atomrechtliche Genehmigungsbehörde wertet nun alle frist- und formgerecht eingegangenen Einwendungen von Privatpersonen und Vereinigungen aus und übermittelt das Ergebnis an das HZB als Antragstellerin zur Stellungnahme. Im nächsten Schritt findet eine Erörterung der Einwendungen mit dem HZB und den Einwendenden statt. Dabei erhalten die Einwendenden nochmals Gelegenheit, ihre Argumente im Detail zu erläutern.
Im Anschluss erstellt die atomrechtliche Genehmigungsbehörde eine zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens. Über die Zulässigkeit des Projekts wird im Rahmen der Genehmigungserteilung entschieden. Wann die Behörde über den vorliegenden Antrag abschließend befinden wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen.