Bundesland Niedersachsen

04/10/2026 | Press release | Distributed by Public on 04/10/2026 01:04

Hauptverhandlungstermine der großen Strafkammern des Landgerichts Lüneburg - Vorschau 13. - 17. April 2026

Landgericht Lüneburg - Pressemitteilung 10/2026 - Frau Edinger

In dieser Vorschau werden nur die in der nächsten Woche vss. beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen/-aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Dienstag, 14. April 2026

Um 9.30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 1. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen neun Angeklagte im Alter zwischen 29 und 60 Jahren, denen u.a. vorgeworfen wird, sich in Lüchow wegen gemeinschaftlichen schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit (teils Beihilfe zu) gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung strafbar gemacht zu haben. Sie sollen am Nachmittag des 21.07.2023 gemeinsam nach Lüchow gefahren sein, um den dort befindlichen Döner-Imbiss einer konkurrierenden Familie zu überfallen, den Geschädigten zu verprügeln und hierdurch ihre Überlegenheit zu demonstrieren. Dabei sollen sie in Kauf genommen haben, dass sie in einer viel befahrenen und gut besuchten Ladenstraße den Straßenverkehr und unbeteiligte Passanten gefährden würden. Unter Einsatz von Schlagstöcken, Schlagring und Messer sollen sie den Geschädigten gemeinschaftlich mit Tritten und Schlägen gegen den Kopf und den Körper attackiert haben, wodurch dieser erheblich verletzt wurde.

Es gilt eine Sicherheitsverfügung. Pressevertreter werden gebeten, sich zu akkreditieren und ihren Presseausweis bei Zutritt zum Gebäude bereitzuhalten.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf 21.04., 28.04., 12.05., 02.06., 04.06., 08.06., 16.06., 17.06. und 19.06.2026, jeweils um 9.30 Uhr in Saal 21.

§ 125 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (Landesfriedensbruch) lautet:

Wer sich an

1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder

2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,

die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 125 a des Strafgesetzbuches lautet:

In besonders schweren Fällen des § 125 Abs. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. eine Schußwaffe bei sich führt,

2. eine andere Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

3. durch eine Gewalttätigkeit einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder

4. plündert oder bedeutenden Schaden an fremden Sachen anrichtet.

Az. 21 KLs 11/25 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl - 287)

Dienstag, 14. April 2026

Um 13.30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 1. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen einen Angeklagten im Alter von 26 Jahren, dem die Staatsanwaltschaft falsche Verdächtigung vorwirft. Er soll 2022 in Uelzen gegenüber der Polizei bewusst Personen u.a. einer Körper-verletzung beschuldigt haben, die mit dem Vorfall nach seinen späteren Angaben nichts zu tun gehabt haben sollen. Zum Termin sind zwei Zeugen geladen (vgl. PM 8/26).

Az. 21 KLs 13/25 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl - 287)

Donnerstag, 16. April 2026

Um 9.30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 11. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen einen Angeklagten im Alter von heute 29 Jahren. Ihm wird vorgeworfen, sich u.a. in Uelzen wegen 149-fachen gewerbsmäßigen Betruges strafbar gemacht zu haben. Er soll sich von dem Geschädigten zwischen 2018 und 2021 insgesamt mehr als 170.000,00 € - vorgeblich darlehensweise - auszahlen bzw. überweisen lassen haben, ohne willens und in der Lage gewesen zu sein, die Beträge zurückzuzahlen. Dafür soll er persönliche oder familiäre Notlagen vorgetäuscht haben.

Zum ersten Verhandlungstermin sind drei Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 21. (2 Zeugen) und 30.04.2026.

Az. 111 KLs 16/22 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl - 287)

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Die Presse hat in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob und in welchem Umfang Persönlichkeitsrechte einer Bildberichterstattung entgegenstehen. Es wird gebeten, Justizangestellte sowie Mitarbeitende des Wachtmeisterdienstes grundsätzlich verpixelt abzubilden.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich , soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

Bundesland Niedersachsen published this content on April 10, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on April 10, 2026 at 07:04 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]