03/20/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/20/2026 09:28
Die befristete Allgemeine Genehmigung für die Lieferung von Gütern der Luft- und maritimen Verteidigung ist zum 20. März 2026 in Kraft getreten.
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie () setzt das zum 20. März die befristete Allgemeine Genehmigung () für die Lieferung von Rüstungsgütern nach Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate sowie die Ukraine zu Verteidigungszwecken in Kraft. Ziel der neuen ist es, im Einklang Kapazitäten die schnelle Lieferung von Rüstungsgütern zur Luft- und Golfstaaten sowie die Ukraine risikobasiert weiter zu vereinfachen.
Die ist zeitlich befristet bis zum 15. September 2026. Eine Registrierung ist erforderlich, kann jedoch im Sinne der größtmöglichen Beschleunigung bis zu 30 Tage nach der ersten Ausfuhr Verbringung erfolgen. Die sieht monatliche Meldepflichten für die ausführenden Unternehmen und weitere Bestimmungen vor.
Weitere Informationen sowie die neue finden Sie hier.
Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist unter folgendem Link abrufbar.