Österreichisches Parlament

11/24/2025 | Press release | Distributed by Public on 11/24/2025 06:52

Neu im SozialausschussRegierungsvorlage zur Einrichtung eines Gesundheitsreformfonds

Wien (PK) - Im Zuge der Budgetkonsolidierung hat das Parlament auch eine Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionistinnen und Pensionisten beschlossen. Sie müssen - zum Teil seit Juni 2025, zum Teil ab Jänner 2026 - 6 % statt wie bisher 5,1 % Krankenversicherung zahlen. Das führt indirekt auch zu höheren Kosten für den Bund, da die Pensionsversicherung die Krankenversicherungsbeiträge, angelehnt an Dienstgeberbeiträge für unselbständig Beschäftigte, via Hebesätze aufstocken muss. Diese zusätzlichen Bundesmittel sollen in einen mit 1. Jänner 2026 einzurichtenden "Gesundheitsreformfonds" fließen, wie bereits im Mai im ASVG normiert wurde. Nun hat die Regierung einen konkreten Gesetzesvorschlag mit detaillierten Bestimmungen zur Ausgestaltung dieses Fonds vorgelegt (295 d.B.).

Genau genommen wird es sich um drei Fonds handeln, die bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) sowie bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) eingerichtet werden sollen. Sie sollen im kommenden Jahr 497,5 Mio. € erhalten, danach steigt die Dotierung sukzessive auf 580,6 Mio. € im Jahr 2030 an. 72,96 % davon erhält die ÖGK, 22,24 % die SVS und 4,8 % die BVAEB, wobei ein Teil der Mittel erst nach Erreichen bestimmter Zielvorgaben überwiesen werden soll.

Mit den Fondsmitteln sollen laut Regierungsvorschlag insbesondere die Qualität und die Effizienz der niedergelassen Gesundheitsversorgung verbessert werden. Konkret ist etwa von "einer Optimierung der Patientenströme- und -wege nach dem Prinzip 'digital vor ambulant vor stationär'", einem Ausbau telemedizinischer Leistungen, einem ausreichenden Leistungsangebot an Tagesrandzeiten und an Wochenenden, einer Stärkung der Prävention, der Förderung der psychischen Gesundheit sowie von einer Digitalisierung und Effizienzsteigerung innerhalb der Krankenversicherungsträger die Rede. Detaillierte Richtlinien und Zielvorgaben sollen vom Sozialministerium per Verordnung festgelegt werden.

Zur Beratung der Sozialministerin sieht der Gesetzentwurf einen von der Regierung bestellten fünfköpfigen Beirat vor, dem zumindest zwei Expertinnen bzw. Experten "mit hervorragender fachlicher Qualifikation im Bereich des Gesundheits- und Sozialversicherungswesens" angehören sollen. Seine Aufgabe wird es sein, - unter vorhergehender Einbindung der Krankenversicherungsträger - für jedes Jahr Empfehlungen abzugeben. Der Gesundheitsreformfonds ist auf fünf Jahre befristet, etwaige vorhandene Restmittel sollen 2031 den Erläuterungen zufolge direkt vom Fonds an den jeweiligen Krankenversicherungsträger fließen. Ende 2031 wird das Gesundheitsreformfonds-Gesetz dann wieder außer Kraft treten. (Schluss) gs

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