Kanton St. Gallen

05/06/2026 | Press release | Distributed by Public on 05/06/2026 01:01

Planungssicherheit für Innenentwicklung von Gemeinden

Am 1. Juni 2026 tritt der IV. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz in Kraft. Der Nachtrag verhindert, dass wichtige Bau- und Entwicklungsprojekte durch Ortsplanungsrevisionen blockiert werden. Das stärkt die Planungssicherheit von Gemeinden, Investoren und Projektträgern und fördert die Innenentwicklung.

Der Kantonsrat verabschiedete den IV. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz in der Frühjahrsession 2026. Die Referendumsfrist blieb unbenützt. Die Regierung hat den Vollzugsbeginn auf den 1. Juni 2026 festgelegt.

Mit dem IV. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz werden die Übergangsregeln bis zur Verabschiedung und Genehmigung der neuen Ortsplanungen angepasst, um einen Planungsstillstand in Gemeinden ohne aktualisierte Nutzungsplanung zu vermeiden. Das erhöht die Planungssicherheit für Gemeinden, Investorinnen und Investoren und Projektträgerinnen und -träger. Der Nachtrag verfolgt mehrere Ansätze.

Nach altem Recht erlassene Sondernutzungspläne können weiterhin genehmigt werden, solange die neue Ortsplanung noch nicht vorliegt. Zudem wird die Anpassung altrechtlicher Sondernutzungspläne ans neue Recht vereinfacht. Sondernutzungspläne, die sich am neuen Planungs- und Baugesetz orientieren, können genehmigt werden, sobald der neue Zonenplan öffentlich aufliegt.

Die neuen Regelungen geben den politischen Gemeinden mehr Flexibilität, damit sie sich auch während der Übergangsphase räumlich weiterentwickeln und wichtige Projekte umsetzen können. Das ist besonders im Hinblick auf die Forderung nach einer qualitativen Siedlungsentwicklung nach innen wichtig.

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