Kanton Zürich

09/01/2026 | Press release | Distributed by Public on 09/01/2026 02:23

Kantonaler Gestaltungsplan für den Zoo Zürich

Der Zoo Zürich entwickelt sich bis ins Jahr 2050 Schritt für Schritt zum Zoo der Zukunft. Um den angestrebten Fortschritt im Natur- und Artenschutz zu erreichen, ist eine neue planungsrechtliche Grundlage notwendig - beispielsweise für einen modernen und artgerechten Lebensraum der Orang-Utans. Zukünftig soll der Zoo aus insgesamt elf Lebensräumen bestehen, die stellvertretend für das Naturschutzengagement des Zoos in den natürlichen Habitaten stehen. Jeder Lebensraum soll neue Standards in der Tierhaltung setzen, dem Erhalt von bedrohten Tierarten dienen und den Gästen ein bleibendes Erlebnis in der Tierwelt ermöglichen.

Um die Verkehrssituation rund um den Zoo zu verbessern, die Strassenräume aufzuwerten und die Biodiversität zu fördern, soll die Parkierung in einer unterirdischen Parkierungsanlage gebündelt werden.

Solide Grundlage für die bauliche Weiterentwicklung des Zoos

Die Baudirektion des Kantons Zürich als festsetzender Behörde hat mit dem Zoo Zürich und mit der Stadt Zürich als Standortgemeinde den neuen kantonalen Gestaltungsplan erarbeitet. Dieser legt verbindlich fest, wie das Gebiet bebaut, genutzt und erschlossen werden darf. Aufgrund der grossen Bedeutung des Zoos als Freizeiteinrichtung mit schweizweiter Ausstrahlung ist es dem Kanton ein Anliegen, eine koordinierte und qualitativ hochstehende räumliche Entwicklung sicherzustellen. Die Baudirektion hat den Gestaltungsplan umfassend geprüft - vom Ortsbild- und Landschaftsschutz über den Gewässerschutz und die Archäologie bis hin zur Umweltverträglichkeit und den Auswirkungen auf das Quartier.

Start des Mitwirkungsverfahrens

Heute, 1. September 2026, beginnt die 60-tägige öffentliche Auflage des überarbeiteten kantonalen Gestaltungsplans. Während dieser Frist können sich interessierte Bügerinnen und Bürger dazu äussern. Die Baudirektion wird die Einwendungen im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens prüfen und anschliessend den Gestaltungsplan festsetzen.

Kanton Zürich published this content on September 01, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on September 01, 2026 at 08:23 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]