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Bundesland Niedersachsen

04/04/2025 | Press release | Distributed by Public on 04/04/2025 04:35

Gleich drei Verfahren im Amtsbezirk Lüneburg

Gleich drei Verfahren im Amtsbezirk Lüneburg

Hannover. Landwirtschaftliche Flächen neu ordnen, ländliche Wege ausbauen oder Maßnahmen zum Klima- und Gewässerschutz ergreifen - unter dem Oberziel der ländlichen Neuordnung fördert das Landwirtschaftsministerium ab diesem Jahr sieben neue Flurbereinigungsverfahren mit insgesamt 12 Millionen Euro. Die Verfahren werden von den zuständigen Ämtern für regionale Landesentwicklung Lüneburg und Weser-Ems in den Landkreisen Stade, Cuxhaven, Leer, Friesland, Cloppenburg und Osnabrück bearbeitet.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte : "Flurbereinigungen sind erprobte Beteiligungsverfahren, an deren Ende eine Win-win-win-Situation entsteht. Landwirtschaft, Naturschutz und Menschen vor Ort profitieren von der Gestaltungskraft, die sich in diesen basisorientierten Prozessen entwickelt. Die Mitarbeitenden unserer Ämter für regionale Landesentwicklung liefern den Sachverstand und die Expertise aus vielen Jahrzehnten, die immer wieder zu gewinnbringenden Interessenausgleichen führt. Ob Gewässerrenaturierung, Biotopvernetzung oder ländlicher Wegebau - Die Bevölkerung ist aufgefordert sich einzubringen."

Verfahren in den Landkreisen Cuxhaven, Stade und Harburg Mit vereinfachten Flurbereinigungsverfahren werden vor allem ländliche Wege aus- oder neugebaut, Nutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft, Natur- und Klimaschutz entflochten und landwirtschaftliche Flächen zusammengelegt ("arrondiert"). Zugleich verwirklichen die neuen Flurbereinigungsverfahren auch ökologische Ziele. Diese sind beispielsweise für den Landkreis Cuxhaven : Fließgewässerentwicklung, Moor-, Klima- und Bodenschutz sowie die Unterstützung von Radwegeplanungen. So werden im Verfahren "Nordleda-Oberwettern" die vorhandenen Wege "1.Oberwettern" und "2.Oberwettern" im Anschluss an die dortige Bebauung ausgebaut und verbreitet sowie der Weg "Osterscheide" an der Gemarkungsgrenze zu Neuenkirchen (einschl. Querung über die Wilster). Darüber hinaus wird eine Lücke eines Fuß-Radweges mit Anschluss an den "Schwarzen Weg" in Ihlienworth sowie eines Fuß-Radweges in der Gemarkung Neuenkirchen geschlossen.

Im Landkreis Stade geht es im Verfahren "Deinste" neben den ökologischen Zielen wie Fließgewässerentwicklung in Abschnitten der Schwinge, des Deinster Mühlenbachs und der Steinbeck, und Moor- und Klimaschutz, auch um agrarstrukturelle-landwirtschaftliche Ziele. So soll das Flurbereinigungsverfahren primär der Verbesserung der agrarstrukturellen Situation durch Wegebau und Bodenordnung sowie der Entflechtung von Landnutzungskonflikten zwischen Landwirtschaft, Natur- und Klimaschutz dienen. Das Wegenetz im gesamten Verfahrensgebiet ist für die heute üblichen Verkehrslasten unzureichend befestigt und weist erhebliche Schäden auf. Die wichtigsten Wegeverbindungen sollen gemäß der Richtlinie für den ländlichen Wegebau erneuert werden. Darüber hinaus soll unter anderem der historische Alte Marktweg Richtung Altes Land weiterentwickelt, und ein Hünengrab südlich von Deinste gesichert werden.

Im Landkreis Harburg wird die Unternehmensflurbereinigung für die Ortsumgehung Elstorf eingeleitet. Das Verfahren dient der Umsetzung der Ortsumgehung von Elstorf im Rahmen des Baus der B3n im 3. Bauabschnitt.

Alle von den Ämtern für regionale Landesentwicklung gemeldeten verbindlichen Projekte haben eine intensive Vorbereitungsphase mit einer engen Bürgerbeteiligung durchlaufen. Die sieben Projekte gliedern sich in sechs "vereinfachte Flurbereinigungsverfahren" und eine "beschleunigte Zusammenlegung". (Die Verfahren aus den weiteren Amtsbezirken: Leer: Aufwertung als Biotopverbund, Ausweisung von Retentionsflächen für den Hochwasserschutz, Osnabrück: Moor- und Klimaschutz, Cloppenburg: Fließgewässerentwicklung, Biotopvernetzung, Friesland: Verbesserung der Marschengewässer durch naturnahe Gewässerentwicklung)

Hintergrund

Flurbereinigungen in Niedersachsen dienen dem Ziel, die agrarstrukturellen Verhältnisse zu verbessern, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den ländlichen Räumen des Landes durch geeignete Maßnahmen an zukünftige Erfordernisse anzupassen. Daneben erfüllen sie die Aufgabe, flächenbeanspruchende Planungen der öffentlichen Hand durch Bodenordnung und Bodenmanagement zu begleiten, die Landaufbringung sozial verträglich zu gestalten und

Konflikte der Landnutzungsansprüche aufzulösen. Die umweltpolitische Bedeutung und der ökologische Nutzen von Flurbereinigungsverfahren werden hierbei besonders bewertet. Seit 2013 müssen vor Verfahrenseinleitungen ökologische Maßnahmen nachgewiesen werden und sind maßgeblich für die Einleitungsvoraussetzung. Damit werden neben agrarischen Schwerpunkten auch Umwelt und Natur aktiv unterstützt und bilden nachhaltig eine ökologische Verbesserung. Das dazugehörige Flächenmanagement sowie Flächenankauf und Flächentausch werden im Verfahren umgesetzt. Weitere Informationen zu Flurbereinigungsverfahren: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/entwicklung_des_landlichen_raums/zile_zuwendungen_zur_integrierten_landlichen_entwicklung/verfahrensablaeufe-nach-dem-flurbereinigungsgesetz-50357.html

Über das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg

Von der Küste bis in die Heide, vom Wendland bis zur Weser: Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg kümmert sich gemeinsam mit Kommunen und anderen Aktiven in der Region um die langfristige Lebens- und Standortqualität in den 11 Landkreisen zwischen Hamburg, Bremen und Hannover. Es ist zentraler Ansprechpartner vor Ort, wenn es um öffentliche Fördermittel geht und sorgt dafür, dass das Geld aus Brüssel, Berlin oder Hannover da ankommt, wo es die Entwicklung der Region dauerhaft stärken kann. Von Raum- und Flurneuordnungsverfahren, über Tourismus und Wirtschaftsförderung, bis hin zu Städtebau und politischer Bildung: Jährlich werden eine Vielzahl von Veranstaltungen zu aktuellen Themen der Landesregierung organisiert, und durchschnittlich 40 Millionen Euro Fördergelder in der EU-Strukturförderung für die ländlichen Räume bewilligt.