DETEC - Federal Department of the Environment, Transport, Energy and Communications of the Swiss Confederation

01/16/2025 | Press release | Distributed by Public on 01/16/2025 05:51

Stromkongress 2025: Gesamtsystem denken, Versorgung sichern – Deliver!

Generalsekretariat UVEK

Bern, 16.01.2025 - Rede von Bundesrat Albert Rösti

(Es gilt das gesprochene Wort)

Sehr geehrte Damen und Herren,
Mesdames et Messieurs,

Vielen Dank für die Einladung. Ich bin auch in diesem Jahr sehr gerne bei Ihnen.

Die Herausforderungen im Energiebereich sind gross. Meistern können wir sie nur gemeinsam. Darum gefällt mir der Leitgedanke dieses Kongresses: Das Gesamtsystem denken und vor allem: Liefern! Auf Bundesebene sind wir intensiv daran.

Wir setzen an mehreren Fronten zugleich an. Beim Ausbau der Energieproduktion, bei der Stärkung der Netzinfrastruktur, bei der Erhöhung der Widerstandsfähigkeit unseres Systems und bei der Integration in das internationale Umfeld. Dabei dürfen wir die zeitliche Perspektive nicht aus den Augen verlieren. Manche Massnahmen müssen kurz- bis mittelfristig greifen. Andere wiederum sind langfristiger Natur. Doch zusammen bilden sie eben ein Gesamtsystem, in welchem alle Akteure ihre Verantwortung übernehmen und ihren Beitrag leisten. Die Verantwortung des Bundes ist, die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Energiewirtschaft - also Sie - unser Land mit genügend Energie zu angemessenen Preisen versorgen können.

Ich wiederhole es: Wir sind eine Schicksalsgemeinschaft.

Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs haben uns die Risiken einer Strommangellage vor Augen geführt. Eine Strommangellage hätte gravierende Folgen für die Wirtschaft und die Bevölkerung und könnte zu Verlusten von mehreren hundert Milliarden Franken führen. Unsere Energieversorgung ist derzeit gewährleistet. In einem unsicheren internationalen Umfeld müssen wir jedoch die Stabilität unseres Systems weiter stärken. Aus diesem Grund haben wir zunächst kurzfristige Massnahmen getroffen:

  • Mit Energiereserven stärken wir unsere Versorgungssicherheit. Seit dem 1. Januar 2025 ist die Bildung einer Wasserreserve obligatorisch. Die Betreiber der grossen Stauseen müssen also einen Anteil ihres Wassers als Reserve zurückhalten und sie werden dafür entschädigt.
  • Als ergänzende Reserve stehen die Reservekraftwerke in Birr, Cornaux und Monthey sowie Notstromgruppen mit einer Leistung von insgesamt rund 600 MW bis im Frühling 2026 unter Vertrag. Das Bundesamt für Energie arbeitet daran, diese Reserven abzulösen.

    Der Bundesrat will die gesetzlichen Grundlagen für die bestehenden Kraftwerke bis 2030 verlängern. Mein Departement wird bis Ende Januar eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.

    Zudem führt das Bundesamt für Energie Verhandlungen mit potenziellen Anbietern von neuen Anlagen, um eine möglichst baldige Anschlusslösung zu finden.

  • Im Gas-Bereich hat der Bundesrat die Branche beauftragt, um ein weiteres Jahr Gasreserven bereitzustellen. Diese müssen 15 Prozent des durchschnittlichen Jahresverbrauchs des Landes abdecken.
  • Zudem hat die Schweiz im März 2024 mit Deutschland und Italien ein Gas-Solidaritätsabkommen unterzeichnet. Die drei Länder unterstützen sich im Notfall mit Gaslieferungen zur Versorgung von geschützten Kunden. Das Abkommen befindet sich derzeit im Parlament.

Auch mittelfristig ergreift der Bund Massnahmen, um die Stromversorgung zu stärken:

  • Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien ist ab 2025 Grundlage, um die inländische Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen rasch zu steigern. Im November 2024 hat der Bundesrat die gestaffelte Inkraftsetzung beschlossen, damit Sie, die Strombranche, genügend Zeit haben, bestimmte Massnahmen vorzubereiten. Das erste Paket trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Es enthält unter anderem die Regelungen zu den Effizienzmassnahmen, zur neuen gleitenden Marktprämie oder den Mindestanteil von 20 Prozent erneuerbarer Energien für die in der Grundversorgung abgesetzte Energie.
  • Voraussichtlich im ersten Quartal 2025 wird der Bundesrat das zweite Paket per 1. Januar 2026 in Kraft setzen. Zu diesem Paket gehören unter anderem die Regelungen zur Abnahme- und Vergütungspflicht mit der neu vorgesehenen Minimalvergütung.
  • Beschleunigung Produktion: Die aktuelle Gesetzesrevision zur Beschleunigung der Bewilligung von Produktionsanlagen befindet sich zurzeit im Zweitrat (SR). Mit dieser Vorlage sollen verschiedene Verfahrensschritte in einem neuen Plangenehmigungsverfahren zusammengelegt werden, wodurch die Zeit bis zur Bewilligungserteilung deutlich reduziert werden soll.
  • Beschleunigung Netze: Mehr Strom produzieren bedeutet auch mehr Strom verteilen. Deshalb arbeiten wir an einer Vorlage, die den Um- und Ausbau der Stromnetze beschleunigen soll.

    Die Übermittlung der entsprechenden Botschaft an das Parlament ist für dieses Frühjahr geplant. Parallel dazu laufen auch Arbeiten auf Stufe Verordnung. Diese befinden sich noch bis März 2025 in der Vernehmlassung.

  • Zudem brauchen wir mehr Resilienz gegenüber Krisen und den daraus resultierenden Marktschwankungen. 2022 haben Bundesrat und Parlament den Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen aufgespannt. Denn Liquiditätsengpässe bei diesen Stromunternehmen können die Versorgungssicherheit der Schweiz gefährden.

    Der Rettungsschirm ist befristet bis 2026. Damit der Bund in Zukunft nicht mehr einspringen muss, arbeiten wir an Nachfolgeregelungen:

    Das erste Nachfolgegesetz - das Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten - liegt dem Parlament seit Ende 2023 vor. Es soll mehr Transparenz im Energiehandel schaffen, die Aufsicht verbessern sowie die Systemstabilität und die Versorgungs-sicherheit stärken.

    Über die weiteren Nachfolgeregelungen zur Minderung der Liquiditäts- und Überschuldungsrisiken oder zum Business Continuity Management wird der Bundesrat demnächst über die weiteren Schritte entscheiden.

  • Die Schweiz ist aufgrund ihrer geografischen Lage eng in das europäische Stromsystem eingebunden. Das ist eine Chance. Eine gute und vor allem auch rechtlich abgesicherte Vernetzung im europäischen Strommarkt ist zentral für unsere Energieversorgung. Ende 2024 wurden die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union materiell erfolgreich abgeschlossen. Ein wichtiger Bestandteil davon ist das neue Abkommen im Bereich Strom. Das Stromabkommen soll zur Stärkung der Versorgungssicherheit und der Netzstabilität sowie der Vereinfachung des Stromhandels beitragen. Es beinhaltet unter anderem:

    - Die Öffnung des Schweizer Strommarkts: Alle Schweizer Endverbraucher können künftig den Stromlieferanten frei wählen. Haushalte und kleinere Unternehmen können aber weiterhin in der Grundversorgung mit regulierten Preisen bleiben oder in diese zurückkehren.

    - Die Versorgungssicherheit: Nachbarstaaten dürfen Grenzkapazitäten in die Schweiz nicht einschränken, auch im Fall einer Energiekrise nicht. Das Stromabkommen trägt zur Versorgungssicherheit bei. Der Bau von notwendigen Reservekraftwerken in der Schweiz ist aber auch in Zukunft notwendig.

    - Ausbau der erneuerbaren Energien: Im Stromabkommen wird die beidseitige Kooperation im Bereich der erneuerbaren Energien festgelegt, ebenso wie die Absicht, den Anteil der erneuerbaren Energien im Energiesystem zu erhöhen.

Langfristig

Um unsere Energieversorgung langfristig zu sichern, brauchen wir die Sicht aufs Ganze. Wir müssen alle Diskussionen ohne Scheuklappen führen und diejenigen Zweige des Systems wachsen lassen, die das Erreichen der Dekarbonisierung und der Energieziele möglich machen.

  • Wie Sie wissen, ist im März 2024 die Eidgenössische Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» zustande gekommen. Eine Annahme der Initiative würde eine neue Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen und die Aufhebung des Verbots der Erstellung neuer Kernkraftwerke bedeuten.
  • Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative ab, schlägt aber einen indirekten Gegenvorschlag vor. Der Gegenvorschlag sieht die Aufhebung des Rahmenbewilligungsverbots für neue Kernkraftwerke und für Änderungen bestehender Kernkraftwerke vor. Dafür sind Anpassungen des Kernenergiegesetzes notwendig. Der Bundesrat hat die Gesetzesanpassungen im Dezember 2024 in die Vernehmlassung geschickt.
  • Für den Bundesrat hat der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Nutzung der Effizienzpotenziale bei Gebäuden, Prozessen, Anlagen, Geräten und im Verkehr weiterhin erste Priorität. Es ist aber unbestritten, dass der Strombedarf in der Schweiz in den kommenden Jahren weiter ansteigen wird. Mit der Aufhebung des Neubauverbots kann die Schweiz künftig auf die klimaschonende Option Kernenergie zurückgreifen, falls die erneuerbare Produktion zur Deckung des Strombedarfs nicht ausreichen sollte.

Sie sehen: Es läuft viel. Ich habe eingangs gesagt: Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit ist eine gemeinsame Herausforderung. Der Bund hat zahlreiche Massnahmen getroffen, welche den Rahmen dafür stecken. Aber ohne Sie, die Strombranche, könnten wir unsere Ziele nicht erreichen. Deshalb zähle ich weiterhin auf Ihr Engagement und bedanke mich bereits für Ihren Beitrag für das Gesamtsystem der Energieversorgung unseres Landes.

Besten Dank.

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