03/06/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/06/2026 06:27
Seit Dezember 2025 erteilt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) keine neuen Zulassungen zu Integrationskursen für sogenannte nachrangig Berechtigte gemäß § 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) mehr. Von der Regelung betroffen sind insbesondere Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Geduldete (§ 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG), Personen aus der Ukraine sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger.
Weitere Hinweise:
Bereits erteilte Zulassungen behalten ihre Gültigkeit.
Eine Teilnahme am Integrationskurs ist grundsätzlich auch für Selbstzahlende möglich.
Darüber hinaus gibt es an der Volkshochschule (vhs) Tempelhof-Schöneberg weitere Deutschkurse (Offenes Programm, Deutschkurse für Geflüchtete, Deutschkurse für Mütter/Eltern), für die unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen gelten.
Für eine Anmeldung zum Deutschkurs an der Volkshochschule ist immer der Besuch der Deutschberatung montags oder donnerstags notwendig. Im Rahmen der Beratung wird dann geklärt, welche Kurse besucht werden können.
Auf der Webseite der Volkshochschule finden Sie die aktuellen Beratungszeiten sowie weitere Informationen zu den Deutschkursen.