European Commission Representation in Austria

01/08/2025 | Press release | Distributed by Public on 01/08/2025 07:30

EU führt kein Baumwollverbot ein

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Trisha Downing auf Unsplash
  1. Will die EU Baumwolle verbieten?

Nein. Diese Meldungen sind falsch. Es gibt weder EU-Rechtsvorschriften, die Baumwolle verbieten, noch Pläne, das in Zukunft zu tun. Kurz gesagt: Die Zukunft der Baumwolle hängt nicht am seidenen Faden.

  1. Hat die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit etwas damit zu tun?

In der Richtlinie wird Unternehmen eine ihrem Risikoprofil entsprechende Sorgfaltspflicht auferlegt. Sie müssen auf der Grundlage bestehender internationaler Menschenrechts- und Umweltübereinkommen ermitteln, ob durch ihre eigene Geschäftstätigkeit sowie die ihrer Tochterunternehmen und Geschäftspartner Menschenrechte und Umwelt beeinträchtigt werden. Liegt eine solche Beeinträchtigung vor, gilt es diese zu verhindern, zu mindern, abzustellen oder zu verantworten. Die Richtlinie enthält weder Verbote bestimmter Produktkategorien noch spezifische Anforderungen an das Recycling oder die Kreislaufwirtschaft. Sie verpflichtet große Unternehmen, Maßnahmen zur Minderung der Folgen des Klimawandels zu ergreifen. Die Kommission arbeitet derzeit an entsprechenden Leitlinien für Unternehmen, nationale Behörden und Interessenträger.

Auch die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen enthält keine Bestimmungen, die auf ein Verbot von Baumwolle hinauslaufen. Hier liegt der Schwerpunkt darauf, dass alle großen und börsennotierten Unternehmen Auskunft darüber geben müssen, welche Risiken und Chancen sie im Zusammenhang mit sozialen und ökologischen Belangen sehen. Außerdem müssen Unternehmen die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt offenlegen. 

  1. Können die Ziele der Kreislaufwirtschaft/des Grünen Deals ohne Baumwollverbot erreicht werden?

Noch einmal: Die EU führt kein Baumwollverbot ein. 

Genau wie andere Herstellungsverfahren birgt auch die Baumwollerzeugung ökologische und soziale Risiken, z. B. aufgrund übermäßigen Wasserverbrauchs oder mutmaßlicher Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte in Drittländern. Bestehende und künftige EU-Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit können demnach Baumwolle ebenso betreffen wie alle anderen Textilerzeugnisse, die in der EU in Verkehr gebracht werden.

Die Ziele des Grünen Deals bzw. der Kreislaufwirtschaft und die Förderung einer nachhaltigen Textilindustrie gehen Hand in Hand. Seit 1. Jänner 2025 müssen in allen EU-Ländern Textilabfälle getrennt gesammelt werden. Auf EU-Ebene werden derzeit Rechtsvorschriften ausgearbeitet, um die Hersteller von Textilien stärker in die Pflicht zu nehmen. Kurz gesagt: Der Trend im Textilsektor geht in Richtung Kreislaufwirtschaft.

Textilien, die von außen auf den EU-Markt gelangen, sollen ebenfalls verbindliche Anforderungen erfüllen. Entsprechende Vorschriften sind in Arbeit. Ihr Anwendungsbereich richtet sich nach der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, die seit Juli 2024 in Kraft ist.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. Januar 2025
AutorVertretung in Österreich