05/12/2026 | Press release | Distributed by Public on 05/12/2026 05:00
Das Gewalthilfegesetz im Freistaat hat die nächste Stufe genommen. Der Ministerrat beschloss nach der Verbandsanhörung in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf. Dieser wird in einem nächsten Schritt dem Landtag zugeleitet. Das Gesetz soll planmäßig am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Bayerns Sozialministerin und Frauenbeauftragte Ulrike Scharf zeigt sich erfreut: "Der Weg zum bundesweiten Gewalthilfegesetz im Freistaat hat einen weiteren entscheidenden Schritt genommen. Im Jahr 2027 plant die Bayerische Staatsregierung, 67 Millionen Euro ins Gewalthilfesystem zu investieren. Für uns steht fest: Bayern steht zu seinem Schutzversprechen - wir helfen Frauen, die unter häuslicher Gewalt leiden."
Das Bundesgesetz sieht vor, dass ab 2027 die Länder die Finanzierung für die Frauenschutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen tragen. Diese Verantwortung lag bisher hauptsächlich bei den Kommunen. Entsprechend dem Bundesgesetz hat jede Frau, der Gewalt widerfahren ist, ab 2032 einen deutschlandweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. In Bayern werden die Inhalte des Bundesgesetzes durch eine Anpassung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze umgesetzt.
Ministerin Scharf erklärt weiter: "Jeden Tag erleben Frauen Gewalt, häufig in ihren eigenen vier Wänden. Das lässt mir keine Ruhe. Jede Tat ist eine zu viel. Mit dem Gewalthilfegesetz gehen wir nun in Deutschland einen großen Schritt. Bayern setzt dieses Gesetz konsequent um. Wir sichern und stärken das Hilfenetz und schaffen Planungssicherheit für die Einrichtungen. Ich danke allen Fachkräften und Ehrenamtlichen in den Frauenhäusern und Beratungsstellen. Sie sind tagtäglich für die Opfer da, mit schützender Hand und ganz viel Herz."
Die Eckpunkte der künftigen Finanzierung orientieren sich an bestehenden Förderrichtlinien des Frauenhilfesystems. Tragende Säulen sind dabei Schutzeinrichtungen (Frauenhäuser) und Fachberatungsstellen. Sachpauschalen sollen den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich halten.
Bayern verfügt bereits über ein Hilfesystem mit Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen, welches bisher hauptsächlich auf kommunaler Ebene getragen wird. Mit der Übernahme durch den Freistaat werden die Kommunen entlastet. Diese können sich aber auch in Zukunft weiter auf freiwilliger Basis an der Finanzierung beteiligen.