10/10/2025 | Press release | Distributed by Public on 10/10/2025 06:28
Landesverfassung | 10.10.2025 | Nr. 277/25
Anette Röttger: Ein Bezug zu Gott gehört in die Verfassung Im Oktober-Plenum werden die Vorschläge zur Verfassungsänderung in erster Lesung im Landtag beraten. Danach geht der vorgelegte Entwurf in die Anhörung. In einem breiten Schulterschluss hat sich heute eine Initiative aus Vertreterinnen und Vertretern der unterschiedlichen Religionen im Land aufgestellt, um für die Aufnahme des Gottesbezuges in der Landesverfassung zu werben.
Dazu sagt die kultur- und kirchenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Anette Röttger: "Ich begrüße es sehr, dass sich diese Initiative für den Gottesbezug in der Landesverfassung gebildet hat. Bereits bei der letzten Verfassungsänderung in Schleswig-Holstein vor rund 10 Jahren gab es eine Volksinitiative für die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Landesverfassung. Leider scheiterte dies damals schließlich an einer fehlenden Stimme im Parlament"
"Ein Gottesbezug gehört nach Auffassung der CDU in die Präambel der Landesverfassung. Ein Bezug zu Gott in der Verfassung ist eine Selbstvergewisserung und eine wertvolle Demutsformel, denn es liegt nicht alles allein in unserer Hand. Ein Gottesbezug dient dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Werte und Grundhaltungen, das gesellschaftliche Miteinander, Wertschätzung und der Respekt leiten sich daraus ab. Nach dem Motto "Der Mensch denkt, Gott lenkt" ist diese Verortung gerade in diesen bewegten und krisenbehafteten Zeiten besonders wichtig.
Ein Gottesbezug in der Präambel der Landesverfassung Schleswig-Holsteins ist ein Appell an das Gewissen. Es verortet unser Tun und Lassen. Unsere Verfassungs- und Rechtsordnung beruht auf diesem historisch gewachsenem Wertesystem. Das dürfen wir nicht aus den Augen verlieren. Ich unterstütze das Anliegen der Initiative und freue mich auf eine lebendige gesellschaftliche Auseinandersetzung zu dieser Frage in den nächsten Monaten," so die Abgeordnete abschließend.
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