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FDF - Federal Department of Finance of the Swiss Confederation

04/09/2026 | Press release | Distributed by Public on 04/09/2026 00:59

Umsetzung LSVA lll: Fertigstellung der ersten neuen stationären Erfassungsanlagen

MedienmitteilungVeröffentlicht am 9. April 2026

Umsetzung LSVA lll: Fertigstellung der ersten neuen stationären Erfassungsanlagen

Bern, 09.04.2026 - Per 1. Januar 2026 wurde das neue System zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA lll) eingeführt. Die bestehenden Erfassungsanlagen wurden bereits umgerüstet, auch die Fahrzeuge mit mobilen Erfassungsanlagen sind schon im Einsatz. Ab April 2026 werden bei Baar, Oppligen, Lyssach, Trubschachen, Luzern, Bülach, Hausen, Duggingen und Dagmersellen nun die ersten neuen Erfassungsanlagen fertiggestellt und in Betrieb genommen.

Bis Ende 2025 wurde die im Rahmen der LSVA abgabepflichtige Fahrleistung mit einem in den Fahrzeugen fix installierten Gerät erfasst, welches die gefahrenen Kilometer gezählt hat. Dieses Erhebungssystem (LSVA ll) hat Ende 2025 sein technisches Lebensende erreicht und ist ausser Betrieb genommen worden. Mit der Einführung des neuen Erhebungssystems LSVA lll per 1. Januar 2026 ist gleichzeitig auch eine Anpassung an internationale Erhebungsstandards erfolgt, was den grenzüberschreitenden Verkehr vereinfacht und beschleunigt. Mit LSVA lll wird die Fahrleistung nicht mehr direkt in Kilometern erfasst, sondern die Wegstrecke anhand von GNSS-Wegpunkten (Global Navigation Satellite System) aufgezeichnet. Diese Daten werden anschliessend durch zugelassene private Dienstleistungsanbieter automatisch dem für die Erhebung der LSVA zuständigen Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) übermittelt, welches daraus die abgabepflichtige Distanz berechnet.

Um die übermittelten Fahrdaten abgleichen und plausibilisieren zu können, wird das BAZG den Schwerverkehr vermehrt mit stationären und mobilen Anlagen erfassen. Dies entspricht auch einer Forderung des Transportgewerbes im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes. Dank der Kontrollen kann das BAZG Missbrauch erkennen und sanktionieren. Bei den Erfassungsanlagen werden lediglich Durchfahrten registriert, an Ort und Stelle finden keine Anhaltungen oder Kontrollen statt.

Erfassungsanlagen werden modernisiert und erweitert

Bis zum Systemwechsel Anfang 2026 unterhielt das BAZG 89 stationäre Erfassungsanlagen an den Grenzübergängen, 16 stationäre Anlagen auf dem Autobahnnetz sowie drei mobile Anlagen. Diese wurden bereits umgerüstet und werden weiterhin betrieben.

Mit LSVA lll neu hinzu gekommen sind 28 Fahrzeuge mit mobilen Erfassungsanlagen. Die weissblauen Fahrzeuge der vom Bund beauftragten Firma VüCH mit der Aufschrift «LSVA» werden bereits seit Anfang März 2025 in der ganzen Schweiz eingesetzt. Schliesslich sind auch 23 neue stationäre Anlagen auf dem Autobahnnetz geplant sowie 45 neue stationäre Anlagen auf dem sekundären Strassennetz. Ab April 2026 werden nun die ersten neuen stationären Erfassungsanlagen bei Baar, Oppligen, Lyssach, Trubschachen, Luzern, Bülach, Hausen, Duggingen und Dagmersellen fertig gestellt und in Betrieb genommen. Die weiteren Anlagen werden sukzessive realisiert.

Finanzieller Rahmen und rechtliche Grundlagen

Die neuen stationären und mobilen Erfassungsanlagen sind Teil der Systemerneuerung LSVA lll und werden durch den über zehn Jahre veranschlagten Verpflichtungskredit von insgesamt 515 Millionen Franken finanziert. Den jährlichen Investitions- und Betriebskosten von etwas über 50 Millionen Franken stehen jährliche Gesamteinnahmen von rund 1,6 Milliarden Franken gegenüber.

Die Änderungen des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) wurden vom Parlament am 17. März 2023 verabschiedet, das revidierte SVAG und die totalrevidierte Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) wurden vom Bundesrat per 1. Mai 2024 in Kraft gesetzt. Damit wurde die Grundlage für die technische Erneuerung des LSVA-Erhebungssystems und die gleichzeitige Harmonisierung mit ausländischen Mautsystemen geschaffen.

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