02/11/2026 | Press release | Distributed by Public on 02/11/2026 06:54
Regierung einigt sich auf konkrete Schritte zur Umsetzung der Industriestrategie
"Das Ziel dieser Bundesregierung lässt sich mit der 2-1-0-Formel von Bundeskanzler Christian Stocker klar zusammenfassen: 2 Prozent Inflation, mindestens 1 Prozent Wirtschaftswachstum und null Toleranz gegenüber jenen, die unsere Gesellschaft gefährden oder ablehnen. Das erste Ziel mit 2 Prozent Inflation haben wir im Februar 2026 erreicht", sagte Staatssekretär Alexander Pröll einleitend im Pressefoyer nach der heutigen Sitzung des Ministerrats im Bundeskanzleramt.
Nach 3 Jahren der Rezession befinde sich Österreich nun wieder in einer Phase des wirtschaftlichen Aufschwungs. "Dieser Aufschwung ist noch verhalten, aber er ist real", so Pröll. Die Prognosen seien bereits zum dritten Mal nach oben korrigiert worden und auch bei den Investitionen gebe es erste Stabilisierungstendenzen.
Die im heutigen Ministerrat präsentierten Maßnahmen leisten einen konkreten Beitrag zum Ziel von mindestens einem Prozent Wirtschaftswachstum. Dazu zählen insbesondere die Novelle des Sicherheitsexportgesetzes sowie die Verfahrenskonzentration bei Projektgenehmigungen.
Allein im Wirtschaftsministerium würden jährlich Exporte im Umfang von 2 bis 5 Milliarden Euro genehmigt. Das zeige deutlich, dass Exportkontrolle "kein Randthema, sondern ein zentraler Hebel für den Industriestandort Österreich ist", so der Staatssekretär im Bundeskanzleramt, Alexander Pröll.
Diese Reform sei eingebettet "in einen klaren industriepolitischen Schwerpunkt im Bereich der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie", wie Staatssekretär Pröll erläuterte. "Dieser Sektor sichert in Österreich zahlreiche Arbeitsplätze, erzielt einen Branchenumsatz von rund 3,3 Milliarden Euro und weist einen überdurchschnittlich hohen Innovationsgrad auf. Bei großen Beschaffungen liegt die heimische Wertschöpfung regelmäßig bei über 70 Prozent", so Pröll. Vor diesem Hintergrund setzt die Regierung 2026 bewusst einen Schwerpunkt auf diesen Bereich.
Ein weiterer Teil der Reformpartnerschaft im Bereich "Verfassung und Verwaltung" im Verantwortungsbereich von Staatssekretär Pröll wird nun hinsichtlich einer Verfahrenskonzentration bei Genehmigungsverfahren in der Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls realisiert.
Derzeit müssen für den Ausbau von Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken 2 teilkonzentrierte Genehmigungsverfahren in der Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen werden - eines beim Bund und eines beim Land. Dazu ist nun eine Änderung in der Bundesverfassung geplant, sodass es künftig nur ein einziges UVP-Verfahren beim Bund gibt: eine zuständige Behörde, ein Verfahren.
Dieser Gesetzesentwurf geht nun in öffentliche Begutachtung. Für eine Umsetzung braucht es eine Verfassungsänderung mit einer Zweidrittelmehrheit, da der Bund bislang nicht über die notwendige Vollziehungszuständigkeit verfügt.
Bilder von diesem Termin sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramts kostenfrei abrufbar.