06/29/2026 | Press release | Distributed by Public on 06/29/2026 09:02
MedienmitteilungVeröffentlicht am 29. Juni 2026
Bern, 29.06.2026 - Vor 30 Jahren ist das Gleichstellungsgesetz (GlG) in Kraft getreten. Auf Einladung von Justizminister Beat Jans und in Anwesenheit von Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Zivilgesellschaft und Verwaltung hat am 29. Juni 2026 in Bern ein Festanlass stattgefunden. Die Rednerinnen und Redner würdigten die Errungenschaften des GlG, machten aber deutlich, dass das Ziel der Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben und in der Gesellschaft noch nicht erreicht ist.
Die Gleichstellung von Frau und Mann ist in der Bundesverfassung verankert. Um die Gleichstellung im Erwerbsleben voranzutreiben, wurde das Gleichstellungsgesetz (GlG) geschaffen. Es enthält Instrumente für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mit denen sie sich gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts wehren können - etwa beim Lohn, bei Beförderungen und bei Kündigungen, aber auch bei sexueller Belästigung. Weiter verpflichtet das GlG Arbeitgebende ab hundert Angestellten dazu, Lohngleichheitsanalysen durchzuführen.
Das GlG ist am 1. Juli 1996 in Kraft getreten. Auf Einladung von Justizminister Beat Jans und in Anwesenheit von Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Zivilgesellschaft und Verwaltung hat am 29. Juni 2026 in Bern ein Festanlass zum 30-jährigen Jubiläum stattgefunden. Die Rednerinnen und Redner würdigten das GlG als einen entscheidenden Schritt für die Gleichstellung der Geschlechter. Das GlG habe massgeblich zu Verbesserungen im Erwerbsleben beigetragen. Dies sei nicht nur für die Frauen positiv, sondern auch für die Männer, die Wirtschaft und die Gesellschaft. Betroffenen gibt das GlG etwa die Möglichkeit, die Gleichstellung gerichtlich durchzusetzen. Es sei also ein gutes Beispiel dafür, wie mit Hilfe des Rechts die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von Individuen durchgesetzt werden könne.
Die Rednerinnen und Redner sind sich auch einig, dass das GlG an Grenzen stösst und dass das Ziel, die Ungleichbehandlung zwischen den Geschlechtern zu beseitigen, noch nicht erreicht ist. Die Zahlen zeigen klar, dass Frauen im Schnitt immer noch 18 Prozent weniger verdienen und eine deutlich tiefere Altersvorsorge haben als Männer. Eine entsprechende Zwischenbilanz hat zudem gezeigt, dass die Arbeitgebenden ihre Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse oft nur ungenügend wahrnehmen. Lohngleichheitsanalysen sollen unerklärte Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen aufdecken. Dies mit dem Ziel, dass die Unternehmen ihre Lohnsysteme so anpassen, damit der verfassungsmässige Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit erfüllt wird.
Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, dass die Evaluation der Wirkung der Analysepflicht früher als ursprünglich geplant vorliegen soll. Das Ergebnis wird zeigen, ob zur Erreichung der in der Verfassung festgehaltenen Lohngleichheit zusätzliche Massnahmen und allenfalls eine Revision des GlG nötig sein werden.