German Federal Chancellor

01/31/2025 | Press release | Distributed by Public on 01/31/2025 13:56

Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche

Gewaltfreies und gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ist ein besonders hohes Gut. Daher zählt es zu den grundlegenden Aufgaben des Staates und der Gesellschaft, Kinder und Jugendliche vor Gewalt, sexueller Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung zu schützen.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewaltsoll der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessert werden. Das geschieht zum einen durch eine vom Parlament gewählte Person als Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter, zum anderen durch einen dort angesiedelten Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Ich bin froh und erleichtert über die Einigung zum 'Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen'. Jeden Tag erleben über 50 Kinder in unserem Land sexuellen Missbrauch - eine unfassbare Zahl, die schockiert, wütend macht und tief berührt. Kein Kind sollte in seiner Familie, in der Schule oder im digitalen Raum dieses Leid durchmachen müssen".

Warum dieser Gesetz?

Bereits 2010 wurde das Amt der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs eingerichtet. Damals waren zahlreiche Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch öffentlich geworden. Seitdem hat die Unabhängige Beauftragte dazu beigetragen, dass in der Öffentlichkeit das Sprechen über sexuelle Gewalt und Ausbeutung an Kindern und Jugendlichen möglich wurde. Gesetzlich verankert war das Amt der Unabhängigen Beauftragten bis jetzt allerdings noch nicht.

Das gleiche gilt für den Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission, die es ebenfalls seit mehreren Jahren gibt. Auch sie werden künftig gesetzlich verankert. Damit werden wichtige Strukturen im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen gestärkt.

Für die Unabhängige Beauftragte Kerstin Claus ist das Gesetz wichtig: "Mit dem Gesetz nimmt Deutschland auch international eine Vorreiterrolle ein - und setzt einen wichtigen Impuls, dem hoffentlich auch andere Länder folgen werden."

Was soll geregelt werden?

Das Gesetz hat zum Ziel, die Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu stärken. So soll dies erreicht werden:

  • Betroffene: Mit dem Gesetz werden die Beteiligung und die Belange von Betroffenen dauerhaft gestärkt. Der Betroffenenrat als politisch beratendes Gremium gewährleistet mit seiner Expertise und seinem Erfahrungswissen, dass die Anliegen von Betroffenen in die politischen Prozesse in Bund und Ländern einfließen können.
  • Aufarbeitung: Die wichtige Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission wird verstetigt. Sie führt weiterhin vertrauliche Anhörungen und öffentliche Hearings durch und unterstützt Institutionen bei der Aufarbeitung. Auch die individuelle Aufarbeitung von Betroffenen wird durch ein neues bundeszentrales Beratungssystem gestärkt, das Informationen, Erstberatung und Vernetzung bereitstellt. In der Kinder- und Jugendhilfe werden verbesserte Akteneinsichtsrechte und erweiterte Aufbewahrungsfristen geregelt.
  • Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz: Mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhält eine Bundesbehörde den Auftrag zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs. Durch Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung kann sexuelle Gewalt früher aufgedeckt und verhindert werden. In allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe sollen Schutzkonzepte Fallanalysenzum verbindlichen Qualitätsmerkmal werden. So lässt sich aus problematischen Kinderschutzverläufen lernen. Um den Kinderschutz interdisziplinär zu stärken, wird ein telefonisches Beratungsangebot im medizinischen Kinderschutz verankert.

Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen werden.